Die Gültigkeit von Bürgschaften kann je nach Situation der Beteiligten und den Bedingungen des Vertrages unterschiedlich lang sein. Dass eine Bürgschaft endet, wenn der diesbezügliche Auftrag zur Zufriedenheit des Gläubigers ausgeführt wurde, erklärt sich von selbst. Doch es gibt noch weitere Faktoren, die zu einer Beendigung der Bürgschaft führen können.
Erlöschen der Bürgschaft
Neben der Erfüllung des Arbeitsauftrags kann auch ein Verzicht durch den Gläubiger zum Erlöschen der Bürgschaft führen. Eine weitere mögliche Ursache ist ein zusätzlich sicherndes Recht, welches ohne die Zustimmung des Bürgen aufgegeben wird. Sofern die Bürgschaft befristet ist, endet sie mit Ablauf ebendieser Frist.
Hinweis
Im Todesfall des Bürgen erfolgt kein Erlöschen der Bürgschaft, sondern eine Übertragung der Verbindlichkeiten auf seine Erben.
Kündigung von Bürgschaften ist nicht ohne Weiteres möglich
Grundsätzlich kann der Bürge das Bürgschaftsverhältnis zum Gläubiger nicht kündigen. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
- Im Bürgschaftsvertrag wurde ein Kündigungsrecht vereinbart. Dies ist bei befristeten Verträgen jedoch selten der Fall, da der Bürge sonst einfach kündigen könnte, wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners verschlechtert.
- Zeitlich unbefristete Bürgschaftsverträge enthalten in der Regel ein Kündigungsrecht.
Entwickelt sich die Vermögenslage des Hauptschuldners zunehmend negativ, ist es dem Bürgen zudem möglich, eine Kündigung seines Vertrags mit dem Hauptschuldner zu erwirken.
Im Zweifelsfall professionellen Rat einholen
Je nachdem, ob es sich um eine Bankbürgschaft oder um eine Bürgschaft bei einem Versicherungsunternehmen handelt, kann der Vertrag in seinen Regelungen stark variieren. Um alle Eventualitäten zufriedenstellend abzusichern, sollten man Angebote vergleichen, eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen und den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen lassen.