Eine Prozessbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die im Zivilprozessrecht dann wichtig wird, wenn es entweder um die Durchführung oder die Abwendung der Zwangsvollstreckung geht. Besonders in komplexen Gerichtsprozessen, die über mehrere rechtliche Instanzen laufen und deren endgültiger Ausgang deshalb nicht abzusehen ist, wird nach Prozessbürgschaften verlangt.

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Wenn Sie konkreten Bedarf an einer Prozessbürgschaft als Unternehmen oder Freiberufler haben, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, für Privatpersonen haben wir keine Lösungen. Wir beraten Sie (Unternehmen und Freiberufler) gern unverbindlich und kostenlos.

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Rechtliche Ausgangssituation

Wurde ein Beklagter im Rahmen eines Zivilprozesses zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verurteilt, ist dieses Urteil nicht sofort rechtskräftig. Man spricht vielmehr von einem „vorläufig vollstreckbaren Urteil“, da der Sachverhalt vor der nächsthöheren Rechtsinstanz neu verhandelt werden kann, hier dann möglicherweise mit einem anderen Ausgang.

Aus dieser Vorläufigkeit des Urteils ergeben sich die folgenden beiden Varianten der Prozessbürgschaft. Ziel ist immer, das Insolvenzrisiko, welches durch die Zahlung des Geldbetrages droht, gerecht zu verteilen.

Prozessbürgschaft Wer stellt die Bürgschaft? Was sichert die Bürgschaft ab?
… zur Durchführung der Zwangsvollstreckung Kläger Rückzahlung des Geldbetrages an den Beklagten, falls der Beklagte den Prozess in nächster Instanz gewinnt
… zur Abwendung der Zwangsvollstreckung Beklagter Zahlung des Geldbetrages an den Kläger, falls das Urteil in nächster Instanz bestätigt wird

Prozessbürgschaft zur Durchführung der Zwangsvollstreckung

Trotz des nur vorläufig vollstreckbaren Urteils hat der Kläger die Möglichkeit, die Geldzahlung vom Beklagten einzufordern. Er muss dafür aber eine Prozessbürgschaft stellen, welche dem Beklagten Rückzahlungsansprüche sichert. Sollte nämlich der Beklagte den Prozess vor der nächsthöheren Instanz gewinnen, muss der Kläger das Geld wieder zurückzahlen. Diese eventuelle Rückzahlung wird durch die Prozessbürgschaft zur Durchführung der Zwangsvollstreckung garantiert, indem sich entweder eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen als Bürge verpflichtet, für die Rückzahlung einzustehen.

Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Im umgekehrten Fall kann eine Prozessbürgschaft dazu dienen, die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Sie muss dann vom Beklagten gestellt werden und sichert dem Kläger die Zahlung des im Urteil festgelegten Geldbetrages, falls das Urteil durch die nächsthöhere Instanz bestätigt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kläger keine Prozessbürgschaft zur Durchführung der Zwangsvollstreckung beibringt. Insofern ist die Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ein Ausgleich dafür, dass der Kläger auf die vorläufige Vollstreckung des Urteils verzichtet.

Prozessbürgschaft auch per Kautionsversicherung realisierbar

Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) sind für Prozessbürgschaften lediglich Kreditinstitute als Bürgen vorgesehen:

In den Fällen der Bestellung einer prozessualen Sicherheit kann das Gericht nach freiem Ermessen bestimmen, in welcher Art und Höhe die Sicherheit zu leisten ist. Soweit das Gericht eine Bestimmung nicht getroffen hat und die Parteien ein anderes nicht vereinbart haben, ist die Sicherheitsleistung durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren zu bewirken, die nach § 234 Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind.

Neben Kreditinstituten sind jedoch auch einige Versicherungsunternehmen als Bürgen zugelassen. Diese können eine Prozessbürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung realisieren, was Ihnen als Versicherungsnehmer teils deutliche Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft bringt.

Vorteile einer Kautionsversicherung

  • Anders als bei einer Bankbürgschaft wird durch den Abschluss einer Kautionsversicherung nicht Ihr Kreditrahmen belastet. Zudem sind die Sicherheiten, die Sie für die Stellung der Prozessbürgschaft beim Versicherer hinterlegen müssen, in der Regel geringer. Beides verschafft Ihnen unterm Strich mehr Liquidität.
  • Der Beitrag, der für die Kautionsversicherung anfällt, wird in Form einer Jahresgebühr erhoben. Darin enthalten sind sämtliche Extrakosten, sodass für Sie keinerlei zusätzliche Gebühren fällig werden.
  • Vom ersten Kontakt bis zur Aushändigung der Bürgschaftsurkunde: Kautionsversicherungen überzeugen nicht zuletzt durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung aller Formalitäten. Oft wird sogar auf die umfangreichen Risikoprüfungen verzichtet.