Wenn  Sie im Baugewerbe, Maschinen- und Anlagenbau oder im Garten- und Landschaftsbau tätig sind, fordern Ihre Auftraggeber in der Regel eine Ausführungsbürgschaft von Ihnen, gegebenenfalls im Rahmen von Vertragserfüllungsbürgschaften. Auftraggeber lassen sich zur Absicherung der Einhaltung der vertraglich festgelegten Verpflichtungen eine Ausführungsbürgschaft als Sicherheit geben. Im Folgenden erklären wir, was genau eine Ausführungsbürgschaft ist und wie sie die vertragskonforme Werkabnahme sicherstellt.

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Was ist eine Ausführungsbürgschaft?

Eine Ausführungsbürgschaft stellt die Einhaltung der Ausführungsverpflichtungen während der Ausführungsphase sicher, die vom Auftragnehmer zu leisten sind. Somit kann der Auftraggeber das bestehende Risiko, dass der Auftragnehmer innerhalb der Ausführungsphase Insolvenz anmeldet und folglich seinen Vertragspflichten nicht mehr nachkommen kann, ausgleichen. Nach erfolgter Abnahme der Leistung wird die Ausführungsbürgschaft wieder zurückgegeben. Folglich liegt die Gültigkeitsdauer einer solchen Ausführungsbürgschaft in dem Zeitraum zwischen der Auftragserteilung und dem Tag der Werkabnahme. Im Anschluss folgt in der Regel eine Gewährleistungsbürgschaft, um die Mängelbeseitigung auch nach erfolgter Werkabnahme zu garantieren.

Sicherstellung einer vertragskonformen Werkabnahme durch eine Ausführungsbürgschaft

Durch das Abschließen eines wirksamen Werkvertrages gehen Verpflichtungen für beide Parteien, also Auftragnehmer und Auftraggeber, hervor. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer seinen Ausführungsverpflichtungen gemäß Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (§ 4 Nr. 7 VOB/B) nachzukommen und Ausführungsmängel zeitnah (spätestens vor Abnahme des Gewerkes) zu beseitigen. Sollte es aber innerhalb der Bauphase zur Insolvenz des Auftragnehmers kommen, muss der Auftraggeber damit rechnen, dass keine oder nur eine unzureichende Mängelbeseitigung erfolgt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, kann sich der Auftraggeber durch eine Ausführungsbürgschaft absichern. Hat er das Werk vollständig abgenommen, wird die Ausführungsbürgschaft an den Bürgen zurückgegeben.

Ausführungsbürgschaften in der Baubranche

Eingerüsteter Rohbau eines Hauses

Eine Ausführungsbürgschaft sichert den Auftraggeber innerhalb der Bauphase ab.

Ausführungsbürgschaften werden insbesondere von Bauträgern, Bauhandwerkern sowie Bau- und Generalunternehmen genutzt, da es in der Baubranche bei der Ausführung eines Auftrags immer wieder zu Problemen kommen kann. Darüber hinaus findet diese Art von Bürgschaften im Garten- und Landschaftsbau sowie im Maschinen- und Anlagenbau Anwendung. Bei einer Ausführungsbürgschaft beträgt die Bürgschaftssumme normalerweise 10 % des Auftragsvolumens. Dabei können Vertragsstrafen nicht zu einem Bestandteil einer solchen Bürgschaft gemacht werden.

Ausführungsbürgschaft als Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft

Oftmals kommt die Frage auf, wo der Unterschied zwischen einer Vertragserfüllungsbürgschaft und einer Ausführungsbürgschaft liegt. In der Regel ist eine Ausführungsbürgschaft immer Bestandteil einer Vertragserfüllungsbürgschaft. Nur in seltenen Fällen kommt sie unabhängig von einer solchen zum Einsatz. Zudem schließt sich an die Ausführungsbürgschaft meistens eine Gewährleistungsbürgschaft für den Zeitraum der Mängelgewährleistungsfrist nach der Übergabe des Werkes an. Hintergrund: Da die Ausführungsbürgschaft mit dem Tag der Werkabnahme endet, deckt sie – im Gegenteil zur Gewährleistungsbürgschaft – keine Mängel ab, die nach erfolgter Abnahme offenbar werden. Etwaige Mängel wären somit ein Verlust des Auftraggebers. Aus diesem Grund werden im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft oftmals Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft miteinander kombiniert.