Werden Warenlieferungen oder Dienstleistungen nicht bezahlt, entsteht dem Unternehmen, welches die Leistung erbracht hat, ein Forderungsausfall. Um den finanziellen Verlust abzufedern, kann eine Warenkreditversicherung (WKV) abgeschlossen werden. Sie gehört zur Sparte der Kreditversicherungen und nimmt dort den wichtigsten Stellenplatz ein.
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Inhaltsverzeichnis
- Warenkreditversicherung als wichtigste Form der Kreditversicherung
- Was ist eine Warenkreditversicherung und für wen ist sie sinnvoll?
- Wie funktioniert eine Warenkreditversicherung?
- Wogegen bietet die Warenkreditversicherung keinen Schutz?
- Welche Prämien und Gebühren fallen für eine Warenkreditversicherung an?
- Welche sinnvollen Ergänzungen gibt es für die Warenkreditversicherung?
Warenkreditversicherung als wichtigste Form der Kreditversicherung
Insgesamt lassen sich drei Formen der Kreditversicherung unterscheiden, die im Wesentlichen gleich sind, aber Unterschiede im Versicherungsschutz aufweisen:
Warenkreditversicherung | Sichert Zahlungsforderungen aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen ab, deren Zahlungsfrist bis zu 6 Monate beträgt. |
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Investitionsgüterversicherung | Sichert Zahlungsforderungen aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen ab, deren Zahlungsfrist 6 Monate übersteigt. |
Exportkreditversicherung | Sichert Zahlungsforderungen aus Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen ab, vorrangig bei Exporten ins Ausland und bei vorherrschenden politischen Risiken im Zielland. |
Von diesen drei Formen ist die Warenkreditversicherung, die auch als Forderungsausfallversicherung bzw. Delkredereversicherung bezeichnet wird, die wichtigste. Laut Angaben von Euler Hermes, dem Weltmarktführer im Warenkreditversicherungsgeschäft, beläuft sich der Gesamtwert aller Lieferantenkredite, die mit einer Warenkreditversicherung versichert werden können, in Deutschland jährlich auf etwa 340 Milliarden Euro.
Was ist eine Warenkreditversicherung und für wen ist sie sinnvoll?
Werden Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht, werden diese oftmals nicht sofort bezahlt. Zwischen dem Erbringen und dem Bezahlen der Leistung liegt dann ein mehr oder weniger großer zeitlicher Abstand (meist ca. 30 bis 180 Tage). Solange die Ware bzw. Dienstleistung nicht bezahlt ist, funktioniert sie wie ein Kredit, der zwar bereits vergeben wurde, aber noch nicht getilgt ist. Man spricht in diesem Fall von einem Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit).
Es liegt auf der Hand, dass dadurch ein Risiko für das Unternehmen entsteht, welches die Leistung erbracht hat, sei es in Form einer Ware oder einer Dienstleistung. Denn was ist, wenn der Kunde die Ware bzw. die Dienstleistung nicht rechtzeitig bezahlen kann, weil er gerade einen finanziellen Engpass hat oder – schlimmstenfalls – vor dem Zahlungstermin sogar in Insolvenz gehen muss? Um sich gegen dieses Risiko des Zahlungsausfalls abzusichern, kann eine Warenkreditversicherung abgeschlossen werden, welche den finanziellen Wert des Lieferantenkredites absichert.
Schadenbeispiel aus der Praxis
Das mittelständische Unternehmen AK Metall produziert Nägel, Schrauben sowie andere Metall- und Drahtstifte, die es an Kunden aus dem verarbeitenden Gewerbe ausliefert. Zu diesen gehört auch der Möbelhersteller Möbeling, der serienmäßig Schränke und Regale fertigt. Beide Unternehmen haben sich auf einen Lieferantenvertrag geeinigt, der regelmäßige Warenlieferungen von AK Metall an Möbeling vorsieht.
Eines Tages gibt Möbeling die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt und wird insolvent. Kurz zuvor hat jedoch AK Metall eine weitere Lieferung hergestellt und auf den Weg gebracht. Da Möbeling diese Warenlieferung nicht mehr bezahlen kann, droht AK Metall durch diesen Forderungsausfall ein finanzieller Verlust. Dank der im Vorfeld abgeschlossenen Warenkreditversicherung, die den Ausfall übernimmt, kann dieser Verlust aber abgewendet werden.
Wie das das Schadenbeispiel zeigt, ist eine Warenkreditversicherung für alle Unternehmen sinnvoll, die Waren ausliefern. Doch auch Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind zum Schutz vor Zahlungsrückständen und -ausfällen mit einer Warenkreditversicherung gut beraten. Die Unternehmensgröße ist dabei nebensächlich. Selbst Freiberufler und Selbstständige gehören zur Zielgruppe dieser Versicherung. Hinzu kommt, dass die Warenkreditversicherung auch vor eigenen Liquiditätsengpässen bzw. vor der eigenen Insolvenz schützt. Verzichtet man nämlich als Lieferant oder Dienstleistungserbringer auf eine Warenkreditversicherung und kommt es dann zu Forderungsausfällen, muss die Forderung ausgebucht werden. Das spiegelt sich entsprechend in den Bilanzen wider und kann dort zu negativem Eigenkapital führen – eine Insolvenz droht.
Wie funktioniert eine Warenkreditversicherung?
In einer Warenkreditversicherung fließen Versicherungs- und Finanzdienstleistungen zusammen. Versicherungsnehmer ist immer derjenige, der die Waren ausliefert bzw. die Dienstleistungen erbringt und deren Bezahlung einfordern kann. Kann der Abnehmer dieser Zahlungsforderung nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommen, tritt der Versicherungsfall ein: Der Warenkreditversicherer reguliert dann den finanziellen Schaden, welcher dem Versicherungsnehmer entstanden ist.
Bonitätsprüfung des Versicherungsnehmers und Abnehmers
Bevor ein Warenkreditversicherer sich auf den Abschluss einer Warenkreditversicherung einlässt, prüft er die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, und zwar sowohl die des Versicherungsnehmers als auch die des Abnehmers. Hierfür kann der Versicherer zurückgreifen auf:
- Wirtschaftsauskunfteien (zum Beispiel Creditreform)
- Bankauskünfte
- Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (BAnz)
- eigene Zahlungserfahrungen oder Auskünfte
Die Bonität des Versicherungsnehmers wird nur einmalig geprüft. Sie ist aber ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung der Prämie, wobei gilt: je besser die Bonität des Versicherungsnehmers, desto günstiger die Prämie für die Warenkreditversicherung.
Die Modalitäten bei der Bonitätsprüfung des Abnehmers sind hingegen etwas komplizierter. In der Regel ist es so, dass der Versicherer ab einem Warenwert von 20.000 bzw. 25.000 Euro auf jeden Fall die Bonität des Abnehmers prüft. Bei einem niedrigeren Warenwert hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, entweder die Bonität vom Versicherer prüfen zu lassen oder die Prüfung selbst vorzunehmen. Die Prüfung ist dabei komfortabel online über das Kundenportal des Versicherers möglich. Natürlich fallen für gewöhnlich immer auch Kosten an, sobald der Versicherer die Bonität von Abnehmern prüft.
Kostenlose Bonitätsprüfungen bei neuem VHV-Versicherungsprodukt
Im Juni 2017 hat die VHV mit dem Versicherungsprodukt „Forderungsausfall BONIPLUS“ erstmals eine Warenkreditversicherung auf den Markt gebracht, die sämtliche Bonitätsprüfungen kostenlos anbietet, egal wie hoch der Warenwert und ob der Abnehmer im Inland oder Ausland ansässig ist.
Festlegung der Deckung
Ist die Bonität des Abnehmers ausreichend, legen Warenkreditversicherer und Versicherungsnehmer die Höhe der Deckung fest. Unter „Deckung“ wird dabei der Maximalbetrag verstanden, bis zu dem die Waren bzw. Dienstleistungen als versichert gelten. Man spricht hier auch von einem „Limit“.
Wird die Deckung überschritten und tritt dann der Versicherungsfall, muss der Versicherungsnehmer einen Verlust in Kauf nehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Warenlieferung bis maximal 15.000 Euro versichert wird, tatsächlich aber Waren im Wert von 20.000 Euro geliefert werden. Für den nicht versicherten Warenwert in Höhe von 5.000 besteht im Versicherungsfall kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dieser Tatbestand ähnelt gewissermaßen einer Unterversicherung.
Bei der Festlegung der Deckung besteht außerdem die Möglichkeit, das sogenannte Fabrikationsrisiko mit zu versichern: Wird eine Ware für einen Kunden produziert und rutscht dieser noch während der Fertigung in eine Zahlungsunfähigkeit, erstattet der Warenkreditversicherer dem Lieferanten die bereits erbrachten Vorleistungen.
Schadenersatz im Versicherungsfall
Der Versicherungsfall kann in zwei verschiedenen Varianten eintreten:
- Der Abnehmer wird zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden.
- Der Abnehmer gerät in Zahlungsverzug.
Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug, leitet der Lieferant zunächst das eigene Mahnverfahren ein. Bleibt dieses erfolglos, kommt der Warenkreditversicherer ins Spiel und übernimmt das Forderungsinkasso. Auch hier wird dem Abnehmer eine weitere Frist eingeräumt, um die geforderte Zahlung an den Lieferanten zu entrichten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, tritt der sogenannte Nichtzahlungstatbestand ein („Protracted Default“).
Nichtzahlungstatbestand – was ist das eigentlich?
Bei dem Nichtzahlungstatbestand handelt es sich um einen vorgezogenen Versicherungsfall, da bereits bei Zahlungsverzug der Versicherungsfall eintritt und der Lieferant nicht erst auf die Insolvenz des Abnehmers „warten“ muss, um den finanziellen Schaden erstattet zu bekommen. Der Nichtzahlungstatbestand muss aber mit dem Warenkreditversicherer vertraglich vereinbart worden sein.
Unabhängig davon, ob der Versicherungsfall wegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug eintritt, beträgt die Entschädigungshöhe zwischen 70 und 90 % der Nettoforderung. Dass nicht zu 100 % der Deckungssumme entschädigt wird, ist aus Sicht des Versicherungsnehmers zunächst irreführend, impliziert aber folgende Überlegungen:
- Der Versicherungsbeitrag für die Warenkreditversicherung würde sonst um einiges höher ausfallen.
- Die fehlenden Prozente stellen eine indirekte Selbstbeteiligung dar.
- Ein Teil des Risikos wird an den Versicherungsnehmer weitergegeben, sodass dieser immer auch von sich aus bestrebt sein sollte, nicht an liquiditätsschwache Kunden zu liefern bzw. nicht für diese Dienstleistungen zu erbringen.
Anpassung des Warenkreditversicherungsvertrages
In der Regel ist im Warenkreditversicherungsvertrag das Recht fixiert, dass der Versicherer den Versicherungsschutz reduzieren oder ganz aufheben kann, indem er die Deckung entweder senkt oder komplett streicht. Der Versicherungsnehmer genießt dann nur noch eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz mehr.
Im Normalfall findet solch eine Anpassung des Warenkreditversicherungsvertrages nicht statt. Leidet aber die Bonität des Versicherungsnehmers (etwa durch missliches Wirtschaften) oder steigt das Risiko, dass der Versicherungsfall eintritt (etwa durch riskante Geschäfte), kann der Versicherer zu dieser Maßnahme greifen und den Versicherungsschutz im schlimmsten Fall ganz entziehen.
Wogegen bietet die Warenkreditversicherung keinen Schutz?
Auch der Schutz der Warenkreditversicherung hat seine Grenzen. Unter anderem die folgenden Punkte sind nicht versichert:
- Forderungen gegen Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Fälligkeits- oder Verzugszinsen, Mahngebühren, Kursverluste, Vertragsstrafen, Schadenersatz, Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- Kosten der Rechtsverfolgung oder Zwangsvollstreckung, Steuern, Zölle oder sonstige Kosten
- Forderungen wegen Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen (beispielsweise Miete, Leasing, Leihe, Pacht)
- Provisions- und Courtageforderungen
- Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Aufruhr, Revolution, Streik, Beschlagnahmung, Behinderung des Waren- und Zahlungsverkehrs durch Behörden oder staatliche Institutionen
- Naturkatastrophen
- Kernenergie
Welche Prämien und Gebühren fallen für eine Warenkreditversicherung an?
Da eine Warenkreditversicherung zugleich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen vereint, fallen für sie sowohl eine Versicherungsprämie als auch Gebühren an. Die Prämie überwiegt dabei deutlich, zumal die Gebühren teils nur dann erhoben werden, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.
Anfallende Versicherungsprämie
Bei der Versicherungsprämie wird zwischen der Umsatzprämie und der Saldenprämie unterschieden:
- Umsatzprämie: Die Prämie für die Warenkreditversicherung berechnet sich auf Basis des versicherten Umsatzes. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag für nicht gedeckte Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen, welcher in der Regel für ein komplettes Versicherungsjahr im Voraus kalkuliert werden kann.
- Saldenprämie: Hierbei handelt es sich um eine Prämie, die nur auf tatsächlich versicherte Forderungen gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass alle offenen Forderungen monatlich exakt ermittelt werden. Deshalb kann – im Gegensatz zur Umsatzprämie, die auf einem Pauschalbetrag basiert – die genaue Höhe der Saldenprämie nicht im Voraus eines Versicherungsjahres bestimmt werden.
Die Versicherungsprämie berechnet sich grundsätzlich in Promille, und zwar entweder vom versicherten Umsatz (bei der Umsatzprämie) oder aber von den offenen Posten (bei der Saldenprämie). Sie liegt in der Regel zwischen 1,0 und 3,0 Promille. Wie hoch die Prämie tatsächlich ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der allgemeinen konjunkturellen Lage ist auch die Finanzkraft des Warenkreditversicherers relevant. Darüber hinaus spielen natürlich auch diverse Gegebenheiten auf Seiten des Versicherungsnehmers eine Rolle, so zum Beispiel:
- In welcher Branche ist der Versicherungsnehmer tätig und in welcher der Abnehmer?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlungseingang?
- Wie hoch ist der Exportanteil?
- Wie ist das Debitorenmanagement des Versicherungsnehmers beschaffen (Mahnrhythmus, Fälligkeiten etc.)?
- Gab es Forderungsausfälle in der Vergangenheit?
Anfallende Gebühren
Während mit der Versicherungsprämie die Versicherungsleistungen abgegolten sind, fallen für die Finanzdienstleistungen im Rahmen der Warenkreditversicherung diverse Gebühren an. In der Regel werden Gebühren für Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen erhoben. Die Gebühren variieren von Versicherung zu Versicherung.
Welche sinnvollen Ergänzungen gibt es für die Warenkreditversicherung?
Wer Aufträge gewinnen möchte, muss seinen Auftraggebern auch die Sicherheit bieten können, dass sämtliche vertragliche Verpflichtungen wie vereinbart erfüllt werden. In der Praxis geschieht das in Form von Bürgschaften, die entweder von der jeweiligen Hausbank oder aber von einem Versicherungsunternehmen gestellt werden können. Meist fällt die Wahl auf ein Versicherungsunternehmen und damit auf eine sogenannte Kautionsversicherung, die gegenüber einer Bankbürgschaft mehrere Vorteile bietet, so zum Beispiel:
- keine Belastung der Kreditlinie bei Ihrer Hausbank und Ihres Ratings
- keine oder nur geringe zu hinterlegende Sicherheiten
- niedrigere Zinskosten
- schnelle und unkomplizierte Abwicklung, auch online