Wie aus dem Namen hervorgeht, wird mit einer Anzahlungsbürgschaft (mitunter auch als Vorauszahlungsbürgschaft bezeichnet) ein im Vorfeld geleisteter Geldbetrag gegen Verlust abgesichert. Drei Parteien sind dabei im Spiel: der Auftraggeber bzw. Kunde, der Auftragnehmer und der Bürge. Zwischen jeder dieser drei Parteien besteht ein ganz bestimmtes vertragliches bzw. rechtliches Verhältnis, das eines zum Ziel hat: die geleistete Anzahlung des Auftraggebers durch einen Dritten – den Bürgen – abzusichern, falls der Auftragnehmer den erteilten Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllt. Klingt dies noch sehr abstrakt, so lässt sich an einem Beispiel schnell veranschaulichen, wie die drei Parteien miteinander in Beziehung stehen.
Beispiel für eine Anzahlungsbürgschaft aus der Praxis
Durch Aufstockung des Personals wird in Unternehmen A der Ausbau des Firmensitzes notwendig. Der Auftrag wird an Unternehmen B vergeben. Sämtliche Modalitäten werden in einem sogenannten Leistungsvertrag festgehalten.
Anzahlung des Auftraggebers
Zur Erfüllung des Auftrages wird Baumaterial benötigt. Damit dieses beschafft werden kann, leistet Unternehmen A an Unternehmen B eine Anzahlung in zuvor vereinbarter Höhe. Ab diesem Punkt besteht für Unternehmen A das Risiko, dass Unternehmen B den Ausbau des Firmensitzes nicht wunschgemäß realisiert oder – im schlimmsten Fall – den Bauauftrag gar nicht erst ausführen kann. Grund hierfür sind oft Liquiditätsengpässe auf Seiten des Auftragnehmers oder gar eine Insolvenz.
Absicherung der Anzahlung durch den Bürgen
Damit in solch einem Fall die von Unternehmen A geleistete Anzahlung nicht zum Verlust wird, muss sie zuvor abgesichert worden sein. Hier kommt die dritte Partei, der Bürge, ins Spiel: Von Unternehmen B eingeschaltet, garantiert der Bürge, dass Unternehmen A die Anzahlung erstattet wird, falls der Ausbau des Firmensitzes nicht gemäß dem Leistungsvertrag umgesetzt wird.
Wer soll bürgen? Kreditinstitute vs. Versicherungsunternehmen
Als Bürge kommen sowohl Kreditinstitute als auch Versicherungsunternehmen in Frage. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung können wir jedoch eine klare Empfehlung aussprechen: Versicherungsunternehmen bieten dem Auftragnehmer die wesentlich attraktiveren Vorteile.
Vorteile einer Kautionsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft
Die Anzahlungsbürgschaft ist neben anderen Bürgschaftsarten Bestandteil der Kautionsversicherung. Eine gute Bonität vorausgesetzt, profitiert der Auftragnehmer von:
- dem Wegfall aufwendiger und langwieriger Risikoprüfungen
- einem durch die Bürgschaft nicht belasteten Rating oder Kreditrahmen
- einer höheren Liquidität, da nur geringe bis gar keine Sicherheiten erforderlich sind
- einer transparenten und einfachen Beitragsberechnung
- einem schnellen und unkomplizierten Versicherungsabschluss
Der Bürgschaftsrahmen fasst mehrere Bürgschaften zusammen
Bei mehreren parallelen Aufträgen benötigt der Auftragnehmer in der Regel auch mehrere Anzahlungsbürgschaften gleichzeitig. Hierfür wird ein Bürgschaftsrahmen festgelegt. Bis zu diesem Betrag können dann Anzahlungsbürgschaften gestellt werden, wobei die Höhe der Anzahlung der Höhe der Bürgschaft entspricht.
Achtung
Die Summe aller aktiven Bürgschaften darf den vereinbarten Maximalbetrag des Bürgschaftsrahmens nicht übersteigen. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, muss der Rahmen entsprechend nach oben angepasst werden.
Der Vorteil dieses Prinzips liegt auf der Hand: Der Bürgschaftsrahmen kann variabel ausgenutzt werden, ohne ständig neue Verträge abschließen zu müssen. Durch abgeschlossene Aufträge wird der Rahmen entlastet, durch neue Aufträge wiederum mehr ausgeschöpft.
Fazit
Die Anzahlungsbürgschaft bzw. Vorauszahlungsbürgschaft schützt den vom Auftraggeber im Vorfeld entrichteten Betrag gegen das Risiko des Verlustes ab. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, die Bürgschaft abzuschließen. Als Bürge sind Versicherer aufgrund deutlicher Vorteile (weniger Sicherheiten notwendig, höhere Liquidität) Banken vorzuziehen. Der Bürgschaftsrahmen sorgt zudem dafür, dass eine Kautionsversicherung nur einmal abgeschlossen werden muss.