Vor allem in der Baubranche fordern Auftraggeber von ihren Auftragnehmern in der Regel eine Fertigstellungsbürgschaft (auch bekannt als Vertragserfüllungsbürgschaft). Diese sorgt dafür, dass der Auftraggeber während der gesamten Vertragsphase vor dem Insolvenzrisiko des Auftragnehmers geschützt ist. Sollte der Auftragnehmer zahlungsunfähig werden und seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können, greift die Fertigstellungsbürgschaft und der gewählte Bürge springt für den Auftragnehmer ein.
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Inhaltsverzeichnis
Fertigstellungsbürgschaft garantiert einwandfreie Vertragserfüllung
Besonders in der Baubranche kann es während der gesamten Vertragserfüllung zu Problemen kommen. Prinzipiell hat der Auftragnehmer zwar allen Verpflichtungen gemäß Vertrag nachzukommen – gesetzliche Grundlage sind hierfür das Bürgerliche Gesetzbuch (vor allem §§ 631 ff.) und Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Für den Fall jedoch, dass der Auftragnehmer innerhalb der Vertragsphase, das heißt vom Beginn des Vertrages bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, Insolvenz anmeldet, ist dem Auftraggeber keine einwandfreie Vertragserfüllung garantiert. Aus diesem Grund fordern die meisten Auftraggeber eine Sicherheit ein, die vom Auftragnehmer in Form einer Fertigstellungsbürgschaft erbracht werden kann.
Größerer Finanzspielraum dank Fertigstellungsbürgschaft
Eine Fertigstellungsbürgschaft sichert alle Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ab, die sich aus dem geschlossenen Werkvertrag ergeben. Dazu zählen:
- Ausführung
- Gewährleistung
- Schadenersatz
- Überzahlungen
Die Fertigstellungsbürgschaft darf kein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein, sondern ist stets individuell zu vereinbaren. Die Summe der Bürgschaft beträgt üblicherweise 10 bis 25 % des Auftragsvolumens. Ohne die Fertigstellungsbürgschaft würde der Auftraggeber diese 10 bis 25 % in Form von Geldmitteln zur Sicherheit einbehalten. Geht man von mehreren parallelen Aufträgen aus, würden solche finanziellen Sicherheitseinbehalte die Liquidität des Auftragnehmers stark einschränken. Insofern schafft die Fertigstellungsbürgschaft für den Auftragnehmer einen deutlich größeren Finanzspielraum.
Fertigstellungsbürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung stellen
Bei der Beantragung einer Fertigstellungsbürgschaft hat der Auftragnehmer die Wahl, ob er sich für ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen als Bürgen entscheidet. Unsere Empfehlung auf Basis langjähriger Praxiserfahrungen ist klar letzteres. Denn in der Regel bietet ein Versicherungsunternehmen im Rahmen einer sogenannten Kautionsversicherung die für den Auftragnehmer deutlich besseren Konditionen:
- Die Avalzinskosten fallen niedriger aus.
- Für eine Fertigstellungsbürgschaft sind nur geringe oder gar keine Sicherheiten zu hinterlegen.
- Mehrere Bürgschaften können komfortabel innerhalb des Bürgschaftsrahmens gestellt werden.
- Eine Fertigstellungsbürgschaft kann schnell und unkompliziert über das Kundenportal des Versicherers beantragt werden.
Diese und weitere Vorteile machen die Kautionsversicherung wesentlich attraktiver im Vergleich zu einem Avalkredit von einem Kreditinstitut.