Prozessbürgschaften
Ein Gerichtsprozess kostet einem Unternehmen
nicht nur viele Nerven, sondern auch viel Geld, insbesondere dann,
wenn es sich um ein komplexes Verfahren handelt und das Recht
vorläufig nicht ganz auf der Seite der Unschuldigen zu stehen
scheint. Eine Unterstützung durch finanziellen Rückhalt bietet die
sogenannte Prozessbürgschaft, die in der Regel über Banken (§ 108
Zivilprozessordung) aber in einigen Fällen auch über eine
Versicherung abgeschlossen werden kann.
Das Szenario, in dem Prozessbürgschaften Anwendung finden, ist folgendes: Ein Prozess hat stattgefunden. Durch das Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrags verurteilt. Dieses Urteil ist nur vorläufig vollstreckbar, da es noch nicht rechtskräftig ist und weitere Instanzen folgen können. Üblicherweise muss der Kläger deshalb eine Sicherheit stellen, um vorläufig vollstrecken zu können. Die Zahlungen des Beklagten würden dann zunächst nach und nach erfolgen. Würde der Beklagte die nächste Instanz gewinnen, könnte er das gezahlte Geld zurückverlangen, wobei seine Rückzahlungsansprüche durch die Prozessbürgschaft gesichert wären.
Die Prozessbürgschaft kann darüber hinaus von der unterlegenen Partei dazu genutzt werden, eine vorläufige Vollstreckung (Versäumnisurteil, kleinere Beträge) abzuwehren, um den Prozess in weiteren, höheren Instanzen (zunächst Berufung) weiter zu führen. Dies geschieht in der Hoffnung, ein besseres Verhandlungsergebnis zu erzielen.
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