Mietbürgschaften
Gelegentlich als privater Mieter, jedoch in
besonderer Weise als gewerblicher Mieter müssen Sie beim Bezug
eines Mietobjektes mit enormen Kosten rechnen. Denn neben
eventuellen Maklergebühren und Renovierungskosten haben Sie eine
„Summe X“ als Mietbürgschaft an den Vermieter zu
entrichten, die bis zu drei Monatsnettomieten umfasst. Dadurch
schützt sich Ihr Vermieter davor, dass Sie Ihren vertraglichen
Pflichten nicht nachkommen. Dies beinhaltet im Allgemeinen die
regelmäßigen und rechtzeitigen Zahlungen der Monatsmieten inkl.
Nebenkosten sowie die mängelfreie Übergabe des Mietobjektes bei
Kündigung des Mietvertrages.
Um Ihre Liquidität zu wahren und gegebenenfalls Ihren Finanzspielraum zu erweitern, entschließen sich immer mehr Mieter dazu, die bare Mietkaution gegen eine Mietbürgschaft bzw. Mietkautionsbürgschaft über eine Bank oder eine Versicherung auszutauschen. Dabei treffen sie auf dankbare Vermieter, die sich einen gewissen administrativen Aufwand ersparen können, indem sie z.B. kein Bankkonto oder Sparbuch eröffnen müssen, auf das die Bürgschaftssumme eingezahlt werden muss.
Bürgschaften Experten
Für die Mietbürgschaft über eine
Versicherungsgesellschaft (Mietkautions- versicherung) sprechen
v.a. die günstigen Gebühren und die schnelle und einfache
Abwicklung. Gerne beraten wir Sie als Ihre
Bürgschaften Experten genauer zu einer gewerblichen Mietbürgschaft.
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