Mängelansprüchebürgschaften

Pinnadel Für jeden Werkvertrag, dazu gehören auch Bauverträge, besteht die Sachmängelhaftung des Verkäufers bzw. Herstellers. Dieser ist dazu verpflichtet, die „Sache“ bei der Abnahme frei von jeglichen Sachmängeln, also vertragsgemäß beschaffen, zu übergeben (§ 434 Abs. 1 BGB). Falls dieses, gleich welcher Gründe, nicht der Fall sein sollte, müssen die Mängel nachträglich beseitigt werden (§ 439 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit § 437 Abs. 1 BGB). Bei meist vorherrschendem Werkvertragsrecht gelten ähnliche Anordnungen (§§ 631 ff., insbesondere 633, 634, 634a, 635 BGB), die jedoch durch spezielle Klauseln der VOB/B (§ 4 Nr. 7 , § 13) ergänzt bzw. leicht verändert werden können.

Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass der Auftragnehmer aufgrund von Insolvenz der pflichtgemäßen Mängelbeseitigung nicht nachgehen kann, ist es bei Bauverträgen inzwischen die Regel, dass Auftraggeber bezüglich des Werklohns auf Sicherheitseinbehalte (zumeist fünf Prozent des Auftragsvolumens) bestehen, die bis Ende der Gewährleistungsfrist (nach § 13 Abs. 4 VOB/B vier Jahre, nach § 634a BGB fünf Jahre) aufbewahrt werden. Diese Sicherheitseinbehalte müssten aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine sogenannte Mängelansprüchebürgschaft (= Gewährleistungsbürgschaft) eingewechselt werden. Denn nach der Aushändigung einer Bürgschaftsurkunde hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, die Auszahlung der gesamten Rechnungssumme vom Auftraggeber zu verlangen, wodurch er seinen wirtschaftlichen Spielraum insgesamt beachtlich vergrößert.

Mängelansprüchebürgschaften können entweder mit einer Versicherung (Kautionsversicherung) oder mit einem Kreditinstitut (Avalkredit) geschlossen werden. Viele Gründe sprechen für die Mängelansprüchebürgschaft bei einer Versicherung. Für besonders überzeugend halten wir die geringen oder sogar fehlenden Sicherheitsforderungen und die damit einhergehenden hohen Liquiditätsvorteile.

Bürgschaften Experten

Krawatte Benötigen Sie eine Mängelansprüchebürgschaft bzw. eine Verknüpfung aus Mängelansprüche- und Ausführungsbürgschaft im Rahmen einer Vertragserfüllungsbürgschaft? Gerne beraten wir Sie. Kontaktieren Sie uns einfach!


phone.png

05492 986 03

oder

mail.png

Kontaktformular >>

mehr Liquidität durch leistungsstarke Partner

Erweiterung Ihres Finanzspielraums

keine bis geringe Sicherheiten

keine Belastung Ihres Kreditrahmens bzw. Ratings

schnelle und unkomplizierte Abwicklung

transparente und günstige Beiträge

Spezialisierung auf Kautions- und Kreditversicherungen

Erfahrung, Kompetenz und Leidenschaft

unabhängige, vertrauliche und individuelle Beratung

keine Kosten für Sie

langfristige Kooperation möglich

Sie haben ernsthaftes
Interesse an einer Bürgschaftsversicherung?
-
Melden Sie sich gerne unter
phone.pnh05492 98603
oder über unser
mail.png Kontaktformular >>