Wenn von Ihnen eine Bürgschaft verlangt wird, so zum Beispiel wegen eines großen Auftragsvolumens, stehen Sie vor der Wahl: Möchten Sie die Bürgschaft in Form einer Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung stellen? Beide Lösungen führen im Endeffekt zum selben Ziel, jedoch zu sehr unterschiedlichen Konditionen. Betrachtet man diese genauer, zeigt sich schnell, dass in der Regel eine Kautionsversicherung lukrativer ist als eine Bankbürgschaft.

Bankbürgschaft vs. Kautionsversicherung: Ein Blick auf die Konditionen

Kautionsversicherung Bankbürgschaft
Avalzinskosten 0,5 bis 2,5 % 2 bis 4 %
Zu hinterlegende Sicherheiten Meist müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden. Falls doch, übersteigen diese in der Regel nicht 30 % der Bürgschaftshöhe bzw. des Bürgschaftsrahmens. Es müssen Sicherheiten hinterlegt werden, deren Wert zu 100 % der Bürgschaftshöhe entspricht.
Anrechnung auf die Kreditlinie nein (dadurch höhere Liquidität) ja (dadurch niedrigere Liquidität)
Ausstellung der Bürgschaftsurkunde in der Regel kostenfrei in der Regel kostenpflichtig
Zusammenfassung mehrerer Bürgschaften möglich durch Bürgschaftsrahmen nicht möglich (nur Einzelbürgschaften)
Verfügbarkeit schnelle und unkomplizierte Abwicklung (auch online) direkt über die Hausbank abschließbar

Die Übersicht zeigt, dass eine Bürgschaft mittels einer Kautionsversicherung in der Regel zu wesentlich besseren Konditionen gestellt werden kann. Eine gute Bonität ist jedoch Voraussetzung. Andernfalls mindern sich die Vorteile bei den Avalzinskosten und den zu hinterlegenden Sicherheiten, womit die Kautionsversicherung kostspieliger wird.

Warum eine Kautionsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft im Vorteil ist

Dass eine Kautionsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft so stark im Vorteil ist, hat rechtliche Gründe. Übernimmt eine Bank eine Bürgschaft, gewährt sie dem Kunden einen sogenannten Avalkredit (auch als Bankaval bezeichnet). Es handelt sich dabei nicht um einen typischen Kredit, durch welchen dem Kunden Geldmittel zufließen, sondern die Bank stellt in diesem Fall ihre eigene Kreditwürdigkeit dem Kunden zur Verfügung. Obwohl die Kreditwürdigkeit ein abstrakter Wert ist, muss die Bank trotzdem nach den typischen Kreditvergaberichtlinien handeln, denn: Die Bankbürgschaft ist ein Teilgebiet des Bankgeschäftes, wie aus dem Kreditwesengesetz (KWG) hervorgeht:

(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind […]

8. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft), […]

Die Kreditvergaberichtlinien, denen die Bank gesetzlich unterliegt, haben letztlich zur Folge, dass der Zins und die vom Kunden zu hinterlegenden Sicherheiten höher ausfallen als bei einer Kautionsversicherung. Selbst wenn die Bank wollte, könnte sie dem Kunden eine Bürgschaft nicht zu besseren Konditionen stellen. Aus diesem Grund sind Bürgschaften meist auch für Banken eher keine lukrativen Geschäfte.

Die Kautionsversicherung als Bankgeschäft im Versicherungsgewand

Ganz anders verhält es sich bei der Kautionsversicherung. Sie unterliegt nicht den Kreditvergaberichtlinien, sodass die verschiedenen Versicherer ihre Bürgschaften günstiger kalkulieren und anbieten können. Außerdem wird das Risiko – nämlich die Insolvenzgefahr des Versicherten – nach dem Versicherungsprinzip verteilt. Sollte also der Versicherungsfall eintreten, wird der Schaden mit Geldmitteln aus dem Topf ausgeglichen, in den alle Versicherten einzahlen. Diese Möglichkeit hat eine Bank nicht.

Etwas irreführend ist, dass eine Kautionsversicherung keine klassische Versicherung ist. Der Vertrag, der mit dem Versicherer geschlossen wird, ist deshalb auch kein Versicherungsvertrag. Im Versicherungssteuergesetz (VersStG) steht dementsprechend:

Als Versicherungsvertrag gilt nicht ein Vertrag, durch den der Versicherer sich verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten.

Für den Versicherten ergibt sich daraus ein weiterer Vorteil: Wenn kein Versicherungsvertrag geschlossen wird, liegt auch kein steuerbares Versicherungsverhältnis vor. Die Versicherungssteuer entfällt also bei einer Kautionsversicherung.

Alles in allem: Klare Empfehlung für die Kautionsversicherung

In der Regel ist eine Kautionsversicherung einer Bankbürgschaft klar vorzuziehen. Aufgrund rechtlicher Regelungen ist die Bankbürgschaft zu stark benachteiligt, um mit den deutlich besseren Konditionen einer Kautionsversicherung konkurrieren zu können. Die wesentlichen Vorteile einer Kautionsversicherung gegenüber einer Bankbürgschaft sind:

  • Die Avalzinskosten fallen für gewöhnlich niedriger aus.
  • Es müssen keine bzw. nur geringe Sicherheiten hinterlegt werden.
  • Kreditrahmen und Rating werden nicht belastet, was zu einer höheren Liquidität führt und größere finanzielle Spielräume schafft.
  • Mehrere Bürgschaften können innerhalb des Bürgschaftsrahmens zusammengefasst werden.
  • Eine Bürgschaft kann schnell und unkompliziert gestellt werden, auch online.
  • Für die Kautionsversicherung fallen Beiträge an, die günstig und transparent sind sowie nicht der Versicherungssteuer unterliegen.

Die Kautionsversicherung steht der Bankbürgschaft hinsichtlich der gebotenen Bürgschaftsvarianten übrigens in nichts nach. Jede Bürgschaft, die eine Bank stellen kann, kann auch mittels einer Kautionsversicherung realisiert werden, allen voran die drei wichtigsten Bürgschaften:

Nicht jede Versicherung betreibt allerdings die Sparte Kautionsversicherung. Insofern ist das Angebot an Versicherern und Versicherungsprodukten überschaubarer als bei anderen Versicherungssparten. Dennoch ist die Auswahl ausreichend groß, um eine Kautionsversicherung abzuschließen, den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen bestmöglich gerecht wird. Gerne helfen wir Ihnen als ausgewiesene Bürgschaftsexperten bei der Suche und Vermittlung!