Investitionsgüterkreditversicherung
Wenn Sie regelmäßig Handels- bzw.
Investitionsgüter ins In- oder Ausland liefern, wissen Sie, dass
zwischen der Rechnungsstellung und der endgültigen Bezahlung ein
langer Zeitraum liegen kann, der meist mehrere Monate oder gar
Jahre umfasst. Derartige Langfristgeschäfte bedeuten ein hohes
Forderungsausfall-Risiko aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder
Insolvenz des Abnehmers. Hier schafft die Investitionsgüterkreditversicherung
als spezielle Variante der Waren-Kreditversicherung
(Kreditversicherung für Kurz- und Mittelfristgeschäfte) Abhilfe.
Eine Investitionsgüterkreditversicherung schützt vor den Folgen eines Forderungsausfalls bei der Zustellung von Investitionsgütern wie Maschinen, Anlagen, Fabriken, Schiffe, Flugzeuge etc. und gilt sowohl im In- und Ausland. Der Versicherungsschutz kann sogar ausgebaut werden, sodass das Fabrikationsrisiko mit abgedeckt ist. Dazu werden die Herstellungskosten vom Versicherungsunternehmen entsprechend geschätzt. Angesichts der Tatsache, dass die Produktion der meisten Investitionsgüter bereits mit erheblichen Kosten verbunden ist und es sich dabei z.T. um Spezialanfertigungen handeln kann, die sich nicht ohne Weiteres anderweitig verwenden oder verkaufen lassen, erscheint dies sehr sinnvoll. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass Investitionsgüterkreditversicherungen ausschließlich wirtschaftliche, also keine politischen Risiken abdecken. Diese können wiederum über die Exportkreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland („Hermesdeckung“) versichert werden.
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