Höchstbetragsbürgschaften

Information Bürgen können ihr Haftungsrisiko im Rahmen gewisser Möglichkeiten minimieren, sei es durch eine (1.) sachliche, (2.) zeitliche oder eine (3.) finanzielle Begrenzung. Bei der Höchstbetragsbürgschaft, die die dritte Option darstellt, handelt es sich um eine besondere Form der Bürgschaft, bei der das Haftungsrisiko des Bürgen summenmäßig (Hauptschuld, anfallende Zinsen und Kosten für die Bürgschaft) endgültig im Rahmen einer absoluten Betragsobergrenze festgelegt wird. Die echte Höchstbetragsbürgschaft gibt es eigentlich erst seit dem 18. Juli 2002. Denn an diesem Tag wurde ein Gerichtsurteil gesprochen, das dafür sorgte, dass die Höchstbetragsbürgschaft nicht mehr durch Erweiterungsklauseln eingeschränkt werden konnte (§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB).

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