Höchstbetragsbürgschaften
Bürgen können ihr Haftungsrisiko im Rahmen
gewisser Möglichkeiten minimieren, sei es durch eine (1.)
sachliche, (2.) zeitliche oder eine (3.) finanzielle Begrenzung.
Bei der Höchstbetragsbürgschaft, die die dritte Option
darstellt, handelt es sich um eine besondere Form der
Bürgschaft, bei der das Haftungsrisiko des Bürgen summenmäßig
(Hauptschuld, anfallende Zinsen und Kosten für die Bürgschaft)
endgültig im Rahmen einer absoluten Betragsobergrenze festgelegt
wird. Die echte Höchstbetragsbürgschaft gibt es eigentlich
erst seit dem 18. Juli 2002. Denn an diesem Tag wurde ein
Gerichtsurteil gesprochen, das dafür sorgte, dass die Höchstbetragsbürgschaft
nicht mehr durch Erweiterungsklauseln eingeschränkt werden konnte (§ 307
Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Erfahren Sie an anderer Stelle auch etwas über zeitliche Limitierungen oder lassen Sie sich gleich persönlich von uns als Ihre Bürgschaften Experten beraten, wenn Sie nach einer bestimmten Bürgschaft suchen! Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Bürgschaften Experten
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