Exportkreditversicherungen
Exportgeschäfte zu tätigen, ist in Anbetracht
der langen Kreditlaufzeiten und schwierigen Märkte immer mit
besonderen Risiken (Fabrikation, Ausfuhr, Finanzkredit, politische
Probleme) verbunden. Damit Exportgeschäfte trotz dieser Risiken
attraktiv bleiben, verfügen viele Länder über staatliche Exportkreditversicherung
Systeme. Unter einer Exportkreditversicherung bzw.
Ausfuhrversicherung versteht man verschiedene Versicherungsformen,
die die Exportrisiken des Forderungsausfalls aus Warenlieferungen
und Dienstleistungen absichern. In Deutschland ist es v.a. die
Euler Hermes Kreditversicherung, die Ausfuhrgewährleistungen im
staatlichen Auftrag anbietet. Daraus ergibt sich auch der
umgangssprachlich verwendete Begriff „Hermes Deckung“.
Neben den staatlichen Exportkreditversicherungen gibt es auch private. Ihnen ist hinsichtlich der Deckungssumme gemein, dass im Schadensfall eine Selbstbeteiligung (ca. 5 bis 15 Prozent des Auftragswertes) zu leisten ist. Allerdings unterscheiden sich die beiden Varianten im Hinblick auf den Versicherungsumfang. Während private Versicherer wirtschaftliche Risiken (Zahlungsunfähigkeit, ggf. Zahlungsverzug, Fabrikation) abdecken, fangen staatliche Versicherer Länderrisiken (politische Probleme, Transferstopp) auf.
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