Bürgschaftsvertrag
Wie bereits unter dem Punkt „Bürgschaft
Definition“ angesprochen, handelt es sich bei einer Bürgschaft rechtlich
gesehen um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich
der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für
die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, die
auch zukünftig oder bedingt sein kann (§ 765
ff. BGB). Wichtiger Bestandteil vom Bürgschaftsvertrag ist
die Bürgschaftserklärung,
die die zentralen Merkmale der Bürgschaft in schriftlicher Form
zusammenfasst und damit die Gültigkeit der Bürgschaft bewirkt. In
diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung ist die Bürgschaftsurkunde,
die dem Gläubiger im Rahmen einer Bürgschafts-
bzw. Kautionsversicherung
ausgehändigt wird, um sie gegen Sicherheitseinbehalte
einzutauschen.
Insbesondere wenn es um größere Summen geht, die als Sicherheit fungieren soll, schließen Unternehmen einen Bürgschaftsvertrag ab, sei es bei einer Bank oder einer Versicherung. Wir empfehlen die Versicherungsvariante aufgrund der vielen Vorteile wie v.a. die (wenn überhaupt) geringen Sicherheitsforderungen und die damit verbundene hohe Liquidität. Da es aber auch bei den Versicherungsgesellschaften nicht zu unterschätzende Preis- und Leistungsunterschiede gibt, sollte man einen objektiven Vergleich vornehmen.
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