Bürgschaftsvertrag

Information Wie bereits unter dem Punkt „Bürgschaft Definition“ angesprochen, handelt es sich bei einer Bürgschaft rechtlich gesehen um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, die auch zukünftig oder bedingt sein kann (§ 765 ff. BGB). Wichtiger Bestandteil vom Bürgschaftsvertrag ist die Bürgschaftserklärung, die die zentralen Merkmale der Bürgschaft in schriftlicher Form zusammenfasst und damit die Gültigkeit der Bürgschaft bewirkt. In diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung ist die Bürgschaftsurkunde, die dem Gläubiger im Rahmen einer Bürgschafts- bzw. Kautionsversicherung ausgehändigt wird, um sie gegen Sicherheitseinbehalte einzutauschen.

Insbesondere wenn es um größere Summen geht, die als Sicherheit fungieren soll, schließen Unternehmen einen Bürgschaftsvertrag ab, sei es bei einer Bank oder einer Versicherung. Wir empfehlen die Versicherungsvariante aufgrund der vielen Vorteile wie v.a. die (wenn überhaupt) geringen Sicherheitsforderungen und die damit verbundene hohe Liquidität. Da es aber auch bei den Versicherungsgesellschaften nicht zu unterschätzende Preis- und Leistungsunterschiede gibt, sollte man einen objektiven Vergleich vornehmen.

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