Bürgschaftsbank
Im Rahmen einer Bank-Bürgschaft
(Bankaval, Avalkredit) haftet Ihre Bürgschaftsbank (Bürge)
gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Schuldner) für die Erfüllung
der Verbindlichkeit des Dritten (Schuld). Für Ihre Bürgschaftsbank
bedeutet die Bankbürgschaft ein Teilgebiet ihres Bankgeschäftes,
das dem Kreditwesengesetz ( § 1 Nr. 8
KWG) unterstellt ist. Es gelten für die Bankbürgschaft außerdem
das bürgerliche Gesetz (§§ 765
bis 778
BGB) sowie das Handelsgesetz (§§ 349 bis 351 HGB).
Bürgschaftsbank vs. Bürgschaftsversicherer
Für den Fall, dass von Ihnen als Unternehmer
eine Bürgschaft verlangt
wird, weil das Auftragsvolumen entsprechend hoch ist, können Sie
zwischen den alternativen Anbietern Bürgschaftsbank und
Bürgschaftsversicherer (Kautionsversicherer) wählen. Wir raten zur
Bürgschaftsversicherung
aufgrund der Tatsache, dass Bürgschaftsbanken aufgrund der
immer strengeren Kreditvergaberichtlinien (angesichts verschärfter
Ratings und Basel III) dazu gezwungen sind, von Ihnen als Kunden
hohe Gebühren und Sicherheiten selbst für eine gewöhnliche
Bankbürgschaft zu verlangen. Ein zusätzlicher wesentlicher Nachteil
einer Bankbürgschaft liegt in der enormen Belastung der
Gesamtkreditlinie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse als Bürgschaft
Bank. Dadurch verschlechtern sich nämlich Ihre Gesamtkonditionen
und Ihre finanziellen Handlungsspielräume erheblich.
Bürgschaften Experten
Profitieren Sie deshalb lieber von den vielen Vorteilen
einer Kautionsversicherung und lassen Sie sich beim
Versicherungsvergleich und -Abschluss von uns als Experten
individuell, unabhängig und kostenlos beraten. Über Ihre
Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.
