Eine Zollbürgschaft ist ein wichtiges Thema für alle Unternehmer, die regelmäßig größere Warenvolumina aus dem Ausland nach Deutschland importieren. Durch diese Importe entstehen nicht unerhebliche Kosten in Form von Zöllen, Steuern und sonstigen Einfuhrabgaben. Spediteure können sich die Importabgaben gegen entsprechende Zollbürgschaften bis zum Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung ihrer Waren stunden lassen und diese nachträglich von den Importeuren einziehen. Dadurch wird eine Beschleunigung der Geschäftsabwicklung und des Warentransports ermöglicht.

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Zollbürgschaften als Sicherheit für die Zollverwaltung

Gestapelte Frachtcontainer auf einem Hafengelände

Spediteure können sich die Importabgaben gegen entsprechende Zollbürgschaften stunden lassen.

Da der Importeur die für die Zahlung der Einfuhrzölle benötigten Einnahmen erst nach dem Weiterverkauf der Ware erhält, werden die Einfuhrabgaben gestundet und können nachträglich entrichtet werden. Um eine termingerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungspflichten seitens der Importeure sicherzustellen, verlangt die Zollverwaltung bei größeren Einfuhrmengen eine sogenannte Zollbürgschaft.

Die Zollbürgschaft greift, wenn der Importeur die eingeführten Güter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt  nicht weiterverkaufen konnte oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die anfallenden Importabgaben zu entrichten. Damit sichert sich die Zollverwaltung gegen das bestehende Risiko einer Zahlungsunfähigkeit oder gar Insolvenz ab, dem es ohne Zollbürgschaft sonst ausgesetzt wäre.

Achtung

In der Regel ist der Wortlaut der Bürgschaftserklärung bei einer Zollbürgschaft fest vorgegeben. Es sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass sich der involvierte Versicherer genau an die gesetzlichen Vorgaben hält. Die streng formalisierte Zollbürgschaft wird nur auf den Vordrucken der Steuerbehörden anerkannt. Bei Änderungswünschen seitens des Importeurs müssen diese zwingend mit dem Versicherer sowie der Zollbehörde abgestimmt werden.

Anwendungsbereiche für Zollbürgschaften

Zollbürgschaften dienen der Absicherung der Zahlungspflicht von Zöllen und Steuern gegenüber der Zollverwaltung. Sie beziehen sich dabei auf verschiedene Bereiche und Zielgruppen.

Relevante Bereiche

  • Laufender Zahlungsaufschub von Einfuhrabgaben
  • Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben
  • Zolllagerverfahren
  • Bezug/Versand/Inbesitznahme von verbrauchssteuerpflichtigen Waren
  • Aktiver Veredelungsverkehr
  • Gemeinschaftliche Versandverfahren
  • Vorauszahlungen auf Ausfuhrerstattungen

Relevante Zielgruppen

  • Importeure
  • Spediteure
  • Spirituosenhersteller
  • Tabakwarenindustrie
  • Groß- und Außenhandel
  • Ernährungsgewerbe

Zollbürgschaften als Unterart der Steuerbürgschaften

Die Zollbürgschaft stellt eine Unterart der Steuerbürgschaften dar, welche den gestundeten Anspruch der Finanzverwaltung aus Verbrauchersteuern, Zöllen und Steuerschuldverhältnissen absichern.  Eine Stundung wird ausschließlich bei Erbringung einer entsprechenden Sicherheitsleistung seitens des Steuerschuldners gewährt. Als mögliche Sicherheitsleistung wird unter anderem eine Bürgschaft (§ 241 AO Abs. 1 Nr. 7) eines tauglichen Bürgen anerkannt. Zu diesen Bürgen zählen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, welche von der Bundesfinanzdirektion zugelassen wurden und die Zollbürgschaften in Form von Avalkrediten bzw. im Rahmen einer Kautionsversicherung übernehmen.

Vorteile einer Kautionsversicherung

Zollbürgschaften können als Bankbürgschaften oder als Kautionsversicherung abgeschlossen werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Argumente aufgelistet, die für den Abschluss einer Zollbürgschaft per Kautionsversicherung sprechen:

  • Bei dem Abschluss einer Kautionsversicherung werden – im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft – der Kreditrahmen und das Rating des Bürgschaftsstellers nicht belastet. Darüber hinaus sind die für die Stellung der Zollbürgschaft beim Versicherer zu hinterlegenden Sicherheiten in der Regel geringer. Folglich sorgt eine Kautionsversicherung für mehr Liquidität und führt zu einer Erhöhung des finanziellen Spielraums.
  • Der für die Kautionsversicherung anfallende Beitrag wird in Form einer Jahresgebühr erhoben. In dieser sind sämtliche Extrakosten bereits enthalten, sodass keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
  • Kautionsversicherungen lassen sich online beantragen, was eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung ermöglicht. Oftmals verzichten Versicherer sogar auf die umfangreichen Risikoprüfungen.