Wenn ein Unternehmen größere Flächen für seine Zwecke nutzen möchte, vorrangig um Rohstoffe abzubauen, muss es die Verpflichtung eingehen, die Fläche nach der Nutzung wieder zu rekultivieren. Als Sicherheit, dass dieser Verpflichtung unter allen Umständen nachgekommen wird, muss das Unternehmen eine Rekultivierungsbürgschaft stellen. Andernfalls würde es in der Regel die behördliche Genehmigung für die geplante Flächennutzung nicht erhalten.

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Wenn Sie konkreten Bedarf an einer Rekultivierungsbürgschaft haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Was umfasst die Pflicht zur Rekultivierung?

Rekultivierte Kiesgrube

Eine Rekultivierungsbürgschaft sichert die Auffüllung und Neubepflanzung der genutzten Fläche.

Vor allem in der Bergbaubranche sind Rekultivierungsbürgschaften üblich. Kiesgruben sind hierfür ein oft aufgegriffenes Beispiel. Da die Eingriffe in die Fläche und den mit ihr verbundenen Lebensraum enorm sind, muss die spätere Rekultivierung gesichert sein.

Unter Rekultivierung ist dabei die Wiederherstellung des Ausgangszustandes der genutzten Fläche zu verstehen. Darunter fällt nicht nur der Rückbau von beweglichen und feststehenden Anlagen, die für den Rohstoffabbau benötigt wurden, sondern vor allem auch die Befüllung und Neubepflanzung der Fläche. Von daher steht eine Rekultivierungsbürgschaft auch immer im Einklang mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Rekultivierungsbürgschaft garantiert die Erfüllung der Rekultivierungspflicht

Die Verpflichtungserklärung zur Rekultivierung reicht jedoch nicht, um die benötigte Genehmigung für das Vorhaben zu erhalten. Vielmehr muss diese Verpflichtung auch garantiert sein, zumal der Rekultivierungsprozess äußerst zeit- und kostenintensiv ist.

Hier kommt die Rekultivierungsbürgschaft ins Spiel. Sie stellt die Garantie dar, dass der Rekultivierungspflicht nachgekommen wird – und zwar selbst im Falle einer Insolvenz desjenigen Unternehmens, dass die Fläche genutzt hat. Diese Garantie übernimmt nicht das Unternehmen, sondern ein Dritter, der als Bürge für das Unternehmen fungiert. Daraus ergibt sich folgende Situation:

  • Die Behörde verlangt eine Garantie für die Rekultivierungspflicht.
  • Der Bürge übernimmt die Garantie für das Unternehmen.
  • Das Unternehmen zahlt für die Übernahme der Garantie dem Bürgen eine Entschädigung.

Klare Empfehlung: Rekultivierungsbürgschaft von einer Versicherung

Als Bürge für eine Rekultivierungsbürgschaft kommt entweder ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen infrage. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung können wir eine klare Empfehlung für Versicherungsunternehmen als Bürgen aussprechen. Die Rekultivierungsbürgschaft wird dann im Rahmen einer Kautionsversicherung realisiert. Die wichtigsten Vorteile dieser Lösung sind:

  • Mehr Liquidität, da weniger Sicherheiten als bei einer Bank zu hinterlegen sind (abhängig von der Bonität)
  • Keine Belastung des Ratings und der Kreditlinie bei der Hausbank, da kein Kredit aufgenommen werden muss
  • Schnelle Verfügbarkeit der Bürgschaft, da sie online angefordert werden kann und oft eine umfangreiche Risikoprüfung entfällt.