Die Mietbürgschaft ist eine Alternative zur in bar hinterlegten Mietkaution und schützt die Vermieter davor, dass Mieter ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Hierzu zählen die regelmäßigen und rechtzeitigen Zahlungen der Monatsmieten einschließlich der Nebenkosten sowie die mängelfreie Übergabe des Mietobjektes nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Kostenlose Beratung

Wenn Sie konkreten Bedarf als gewerblicher Mieter an einer Mietbürgschaft haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung. Für private Mieter haben wir keine Lösung.

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Was ist eine Mietbürgschaft?

Insbesondere als gewerblicher Mieter müssen Sie beim Bezug eines Mietobjektes mit enormen Kosten rechnen. Denn neben eventuellen Maklergebühren und Renovierungskosten haben Sie eine Mietkaution an den Vermieter zu entrichten, welche bis zu drei Nettomieten umfassen kann. Mit der Kaution sichert sich der Vermieter für den Fall ab, dass Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.

Achtung

Vermieter sind dazu berechtigt, Mietbürgschaften abzulehnen, auch wenn diese in der Regel keinerlei Nachteile mit sich ziehen. Oftmals wird die Bürgschaft nicht akzeptiert, weil die Vermieter schlichtweg nicht ausreichend über diese Form der Mietsicherheit informiert sind.

Im Gegensatz zur klassischen, bar hinterlegten Mietkaution fließt bei einer Mietbürgschaft zunächst einmal kein Geld. Stattdessen erhält der Vermieter eine entsprechende Bürgschaftsurkunde, welche den Gegenwert der im Mietvertrag festgelegten Mietkaution hat. Der sogenannte Bürge, in der Regel eine Bank oder Versicherung, stellt die Sicherheit für den Vermieter und haftet ihm gegenüber für die Verpflichtungen des Mieters. Die Verpflichtungen beinhalten sowohl die fristgerechte Zahlung der Miete und Nebenkosten als auch den pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Vermieters.

Im Falle von Zahlungsrückständen oder Beschädigungen am Mietobjekt kann der Bürge in Anspruch genommen werden. Dieser zahlt den entsprechenden Betrag an den Vermieter und fordert diesen wiederum vom Mieter ein. Eine Mietbürgschaft, bei der es sich um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, stellt folglich eine Möglichkeit dar, die Mietkaution ohne Bargeld zu realisieren.

Die beiden Arten der Mietbürgschaft „auf erstes Anfordern“ und „nicht auf erstes Anfordern“ unterscheiden sich in dem Vorhandensein einer Schutzfunktion für den Mieter. Bei einer Mietbürgschaft auf erstes Anfordern erhält der Vermieter im Schadensfall unverzüglich und ohne jegliche Prüfung den finanziellen Ausgleich vom Bürgen, wohingegen im anderen Fall zunächst die Rechtsmäßigkeit der Forderungen geprüft wird.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Mietbürgschaft ist gesetzlich nicht gesondert geregelt. Stattdessen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mietkaution und allgemeinen Bürgschaft, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch in den § 765 ff. und ergänzend in § 551 zu finden sind.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Sowohl für Mieter als auch Vermieter bietet die Mietbürgschaft zahlreiche Vorteile gegenüber einer klassischen, bar hinterlegten Mietkaution.

Vorteile für Mieter

  • Die finanzielle Belastung wird deutlich gesenkt, wodurch mehr Geld zur freien Verfügung verbleibt. Dieses kann beispielsweise in Umzugskosten oder die Anschaffung von Möbeln investiert werden.
  • Es muss kein Mietkautionskonto angelegt werden, wodurch ebenfalls die Gefahr der Veruntreuung von Mietkautionsgeldern entfällt.
  • Die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Kaution ist dank der Mietbürgschaft nicht erforderlich.
  • Wird eine bereits hinterlegte Barkaution durch eine Mietbürgschaft abgelöst, erhalten Mieter eine Finanzspritze und können beispielsweise ihre Haushaltskasse entlasten.

Vorteile für Vermieter

  • Vermieter profitieren von deutlicher Zeitersparnis, da sie sich nicht um die Anlage oder Verzinsung der Kaution kümmern müssen.
  • Vermieter profitieren von der Unkompliziertheit der Bürgschaft, da das Errichten eines Mietkautionskontos sowie das Vorlegen von Abrechnungen entfallen.
  • Aufgrund der rechtlich verbindlichen Zusicherung des Bürgen ist die Auszahlung des vereinbarten Kautionsgeldes selbst bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters garantiert. Folglich müssen sich Vermieter nicht um ein Inkasso von offenen Posten kümmern.
  • Aufgrund der geringeren finanziellen Belastung der Mieter ist eine schnellere Vermietung möglich, wodurch unnötiger Leerstand von Mietobjekten vermieden wird.
  • Vermieter müssen sich nicht um die Bonitätsprüfung der Mieter kümmern, da die Solvenz der Mieter bei Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft bereits sichergestellt wurde.

Höhe und Kosten einer Mietbürgschaft

Die Höhe der Mietbürgschaft ist – wie bei einer Barkaution – gesetzlich nach oben hin auf drei Monatsnettomieten begrenzt. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind gewerbliche Vermietungen. In gewerblichen Mietverträgen ist die Höhe der geforderten Mietsicherheit nicht festgeschrieben, sondern kann von den Mietparteien frei bestimmt werden. Im Allgemeinen sind hier Kautionen in einer Höhe von bis zu sechs Monatsmieten üblich.

Die Kosten für die jeweilige Mietbürgschaft variieren je nach Anbieter. Es können Vertragsabschlussgebühren, Jahresbeiträge und Servicepauschalen anfallen. Dabei ist die jeweilige Höhe der Gebühr allerdings nicht nur vom Anbieter, sondern auch von der im Mietvertrag festgehaltenen Höhe der Kaution abhängig.

Laufzeit und Kündigung einer Mietbürgschaft

200-Euro- und 500-Euro-Scheine

Die Barkaution kann als alternative Mietsicherheit bei Kündigung der Mietbürgschaft hinterlegt werden.

Bereits wenige Tage nach Antragstellung wird die Bürgschaftsurkunde, welche den Vertragsbeginn in Form des Ausstellungsdatums enthält, verschickt. Der Vertrag enthält keine feste Laufzeit und ist somit zeitlich nicht zwingend an das Mietverhältnis gekoppelt, endet in der Regel aber mit dem Ende des Mietverhältnisses. Dies ermöglicht es dem Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses eventuelle Schäden oder Zahlungsrückstände zu überprüfen, bevor er die Urkunde zurückgibt. Liegen keine offenen Forderungen seitens des Vermieters vor, gibt dieser die Bürgschaftsurkunde an den Mieter zurück, welcher diese wiederum an den Bürgen, also die Bank oder Versicherung, aushändigt und somit die Bürgschaft kündigt. Das Vertragsverhältnis gilt dann als beendet, wenn die Bank oder Versicherung das Original der Bürgschaftsurkunde zurückerhält.

Grundsätzlich ist der Bürgschaftsvertrag jederzeit vom Mieter kündbar. Er benötigt hierfür allerdings die Freigabe des Vermieters. Eine solche Freigabe ist von eventuell offenen Forderungen des Vermieters abhängig. Wird eine alternative Mietsicherheit, beispielsweise eine Barkaution, an den Vermieter überreicht, ist auch eine sofortige Kündigung der Mietbürgschaft möglich.

Barkaution durch Mietbürgschaft ablösen

Es ist umgekehrt auch möglich, dass eine bereits geleistete Barkaution kann durch eine Mietbürgschaft abgelöst werden kann, sofern der Vermieter seine Zustimmung gibt. Somit erhält der Mieter eine Finanzspritze und kann das Geld anderweitig investieren.