Eine Bietungsbürgschaft kommt bei Ausschreibungsverfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden oder Unternehmen zum Einsatz. Dabei dient sie für den Auftraggeber als Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen bei späterer Auftragserteilung. Diese Bürgschaft gilt für den gesamten Zeitraum der Ausschreibung, welche in der Regel drei bis sechs Monate dauert.

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Bietungsbürgschaft bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, beispielsweise eines Bauauftrags, müssen die als Auftraggeber fungierenden Behörden oder Unternehmen im Vorfeld eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Daraufhin können sich interessierte Unternehmen unter Angabe ihrer jeweiligen Angebotskonditionen bei dem Auftraggeber um den Zuschlag für den Auftrag bewerben.

Der Auftraggeber wiederum lässt sich für den Zeitraum der Ausschreibung, welche bis zu sechs Monate andauern kann, eine Bietungsbürgschaft ausstellen. Ihr Hauptzweck ist es, den Auftraggeber gegen die finanziellen Folgen einer Veränderung der Angebotskonditionen während der Ausschreibungsphase abzusichern.

Wann greift die Bietungsbürgschaft?

Sollte der Auftragnehmer sein abgegebenes Angebot nicht aufrecht erhalten können, kann der Auftraggeber die Bietungsbürgschaft in Anspruch nehmen. Auf diese Weise sind alle eventuellen Mehrkosten abgesichert, welche dem Auftraggeber entstehen, falls der Auftragnehmer die Konditionen seines Angebots zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bieten kann.

Die Bietungsbürgschaft sichert aber nicht nur die Mehrkosten ab, die bei Nichteinhaltung der Angebotskonditionen entstehen können, sondern greift auch dann, wenn der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hat, keine Vertragserfüllungsbürgschaft abgeschlossen hat. In einem solchen Fall tritt die Bietungsbürgschaft mit einer Bürgschaftssumme von bis zu 5 % des Auftragswertes an die Stelle der geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft.

Vorteile einer Bietungsbürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung

  • Wird eine Bietungsbürgschaft über einen Versicherer abgeschlossen, werden – anders als bei einer Bankbürgschaft – das Rating und der Kreditrahmen des Bürgschaftsstellers nicht belastet. Darüber hinaus sind die für die Stellung der Bietungsbürgschaft zu hinterlegenden Sicherheiten in der Regel geringer. Demzufolge bietet die Kautionsversicherung mehr Liquidität und einem erhöhten finanziellen Spielraum.
  • Die Bietungsbürgschaft lässt sich in den meisten Fällen unproblematisch über das jeweilige Online-Portal des Versicherungsunternehmens beantragen. Somit überzeugt die Kautionsversicherung durch ihre schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Selbst die umfangreichen Risikoprüfungen entfallen bei manchen Versicherern komplett.
  • Da in der für die Kautionsversicherung anfallenden Jahresgebühr bereits sämtliche Kosten enthalten sind, fallen keinerlei zusätzliche Gebühren an.