Die sogenannten Baubürgschaften sichern den kompletten Verlauf eines Bauvorhabens ab. In den einzelnen Phasen, von der Auftragsvergabe bis zum Ende der Gewährleistungsfrist, entstehen unterschiedliche Situationen, die den Abschluss von jeweils speziellen Bürgschaften erfordern.

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Im Folgenden können Sie sich über die unterschiedlichen Baubürgschaften informieren.Wenn Sie als Unternehmen, Freiberufler konkreten Bedarf an einer speziellen Baubürgschaft für ihre gewerbliche Tätigkeit haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Die verschiedenen Baubürgschaften im Überblick

In der folgenden Grafik erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Baubürgschaften. Dabei wird jede einzelne Baubürgschaft der jeweiligen Phase im Bauprozess (Ausschreibungs-, Ausführungs- oder Gewährleistungsphase) zugeordnet.

Baubürgschaften nach Auftragsphase als Schaubild

Vor dem Baubeginn können Behörden oder Unternehmen Auftragsvergaben öffentlich ausschreiben. In dieser Ausschreibungsphase wird durch die Bietungsbürgschaft sichergestellt, dass die angekündigten Angebotskonditionen von Auftragnehmern bei tatsächlicher Auftragserteilung stabil bleiben. Somit wird gewährleistet, dass keine Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen.

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Über diese Baubürgschaft, die mit Beginn der Ausführungsphase einhergeht, der sogenannten Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft gennant), werden die Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen den Auftragnehmer verbürgt.

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Diese Bürgschaft sorgt dafür, dass der Auftraggeber eine vertragskonforme Abnahme der Bauleistungen durchführen kann. Zudem sichert die Ausführungsbürgschaft den Auftraggeber gegen Ausführungsmängel ab.

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Diese Bürgschaft der Baubranche, die ebenfalls in die Ausführungsphase fällt, findet Anwendung bei der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen. Sie kann beim Bauherrn eingefordert werden und schützt die Werklohnansprüche des Auftragnehmers. Mittels der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft erhält der Auftragnehmer auch dann den zuvor vereinbarten Werklohn, wenn der Auftraggeber insolvent werden sollte.

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Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft handelt es sich um eine besonders breit gefächerte Bürgschaft, die sowohl die Ausführungs- als auch die Gewährleistungsphase betrifft. Sie sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag ab. Dazu zählen beispielsweise Ausführung und Gewährleistung, aber auch Überzahlungen, Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung sowie Mängelansprüche bis zur Werkabnahme.

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Mithilfe der Gewährleistungsbürgschaft werden die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers geschützt. Dies bedeutet, dass Mängel, die zwischen der Abnahme der Gewerke und dem Ende der Gewährleistungsfrist erkannt werden, abgesichert sind.

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Absicherung von Bauvorhaben durch eine Kautionsversicherung

Bauvorhaben können sowohl über einen Avalkredit bei einer Bank als auch über eine Kautionsversicherung abgesichert werden. Der Abschluss einer solchen Kautionsversicherung ist aus mehreren Gründen vorzuziehen.

  • Über die Onlineportale der Versicherer lassen sich Bürgschaften mit den unterschiedlichsten Absicherungszielen problemlos beantragen und verwalten. Kautionsversicherungen überzeugen somit durch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
  • Im Gegenteil zu Bankbürgschaften werden bei dem Abschluss von Kautionsversicherungen weder Ihr Kreditrahmen noch Ihr Rating belastet. Darüber hinaus sind die, beim Versicherer zu hinterlegenden, Sicherheiten in der Regel geringer. Folglich bietet Ihnen eine Kautionsversicherung mehr Liquidität und führt zu einer Erhöhung Ihres finanziellen Spielraums.
  • Die transparenten Jahresgebühren enthalten bereits sämtliche Exrakosten, sodass auf Sie keinerlei zusätzliche Gebühren zukommen.