Bürgschaft Definition

Information Bei einer Bürgschaft handelt es sich nach rechtlicher Definition um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, die auch zukünftig oder bedingt sein kann (§ 765 ff. BGB).

Laut Bürgschaft Definition wird das Bürgschaftsversprechen grundsätzlich erst durch eine schriftliche, nicht-elektronische Erteilung der Bürgschaftserklärung rechtmäßig (§ 766 BGB). In der Bürgschaftserklärung werden alle wesentlichen Merkmale der Bürgschaft aufgenommen.

Die Bürgschaft Definition besagt außerdem, dass Umfang und Bestand einer Bürgschaft unmittelbar abhängig (akzessorisch) von der besicherten Hauptschuld sind (§§ 767, 768 BGB). Dies hat für den Bürgen zwei Konsequenzen: Zum einen haftet er auch dann, wenn sich die Hauptschuld durch Verzug oder Verschulden des Hauptschuldners erhöht (negative Konsequenz). Zum anderen profitiert der Bürge von den Hauptschuldnerrechten, die bei Beanspruchung auf ihn übergehen. Denn mittels der Einrederechte kann er bewirken, dass der verbürgte Anspruch entfällt (positive Konsequenz).

Um die Bürgschaft Definition sinnvoll abzuschließen, sollte noch geklärt werden, in welchen Fällen der Bürge in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann man hier keine allgemeingültigen Aussagen treffen, weil dies je nach Bürgschaftsform variieren kann. Unter dem Schlagwort „Bürgschaftsrecht“ erhalten Sie weiterführende Informationen, z.B. zur Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerischen Bürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Bürgschaften Experten

Krawatte Nach der Theorie sollten Sie unbedingt zur Praxis übergehen! Benötigen Sie eine Bürgschafts- bzw. Kautionsversicherung? – Wir informieren Sie gerne genauer über spezifische Bürgschaften, vergleichen für Sie und sorgen für den Abschluss. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine unabhängige, individuelle und kostenlose Fachberatung suchen!

phone.png

05492 986 03

oder

mail.png

Kontaktformular >>

mehr Liquidität durch leistungsstarke Partner

Erweiterung Ihres Finanzspielraums

keine bis geringe Sicherheiten

keine Belastung Ihres Kreditrahmens bzw. Ratings

schnelle und unkomplizierte Abwicklung

transparente und günstige Beiträge

Spezialisierung auf Kautions- und Kreditversicherungen

Erfahrung, Kompetenz und Leidenschaft

unabhängige, vertrauliche und individuelle Beratung

keine Kosten für Sie

langfristige Kooperation möglich

Sie haben ernsthaftes
Interesse an einer Bürgschaftsversicherung?
-
Melden Sie sich gerne unter
phone.pnh05492 98603
oder über unser
mail.png Kontaktformular >>