Bürgschaft auf erstes Anfordern

Information Die sogenannte Bürgschaft auf erstes Anfordern kommt dem Bürgschaftsgläubiger besonders entgegen, da die gesicherten Ansprüche über diese Bürgschaftsform besonders einfach und schnell durchzusetzen sind und finanzielle Mittel somit umgehend zur Verfügung stehen. Dies liegt zum einen in den weitestgehend formalisierten Anspruchs- voraussetzungen und zum anderen in den stark eingeschränkten („Einrede der Anfechtbarkeit“, § 770 Abs. 1 BGB), wenn nicht sogar ausgeschlossenen („Einrede der Vorausklage“, § 771 BGB), Einrede-Möglichkeiten.

Aus der Sicht des Bürgen stellt dies natürlich ein hohes Risiko dar (erst zahlen, dann ggf. prozessieren, sodass eine Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht ohne Weiteres angeboten wird. In diesem Kontext muss deshalb darauf hingewiesen werden, dass eine Bürgschaft auf erste Anforderung nicht im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden kann.

Bürgschaften Experten

KrawatteWenn Sie bereits von diesen Informationen profitieren konnten aber noch die eine oder andere Frage offen geblieben ist und Sie zugleich Interesse an einer Bürgschaftsversicherung besitzen, dann kontaktieren Sie uns gerne und nehmen Sie unsere unabhängige und individuelle Fachberatung in Anspruch!

phone.png

05492 986 03

oder

mail.png

Kontaktformular >>

mehr Liquidität durch leistungsstarke Partner

Erweiterung Ihres Finanzspielraums

keine bis geringe Sicherheiten

keine Belastung Ihres Kreditrahmens bzw. Ratings

schnelle und unkomplizierte Abwicklung

transparente und günstige Beiträge

Spezialisierung auf Kautions- und Kreditversicherungen

Erfahrung, Kompetenz und Leidenschaft

unabhängige, vertrauliche und individuelle Beratung

keine Kosten für Sie

langfristige Kooperation möglich

Sie haben ernsthaftes
Interesse an einer Bürgschaftsversicherung?
-
Melden Sie sich gerne unter
phone.pnh05492 98603
oder über unser
mail.png Kontaktformular >>