Bietungsbürgschaften

Pinnadel Wenn ein öffentlicher Auftrag, z.B. ein Bauauftrag, von einem Unternehmen oder einer Behörde vergeben wird, muss (im Gegensatz zu privaten Aufträgen) immer ein Ausschreibungs- verfahren durchgeführt werden. Um sicher zu gehen, dass die Angebotskonditionen bei tatsächlicher Auftragserteilung stabil bleiben und keine Mehrkosten für sie entstehen, verlangen Auftraggeber regelmäßig eine sogenannte Bietungsbürgschaft von Auftragnehmern für die Dauer der Ausschreibung (ca. drei bis sechs Monate). Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass eine Bietungsbürgschaft auch dann haftet, wenn der Auftragnehmer, der letztendlich den Zuschlag erhalten hat, keine Vertragserfüllungsbürgschaft anbieten kann. Somit tritt an die Stelle der geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft die Bietungsbürgschaft mit einer Bürgschaftssumme von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes.

Bietungsbürgschaften können sowohl im Rahmen einer Kautionsversicherung als auch im Rahmen eines Avalkredits abgeschlossen werden. Für die Bietungsbürgschaft als Kautionsversicherung können verschiedene Argumente herangezogen werden. Besonders zentral sind die (wenn überhaupt) geringen Sicherheitsforderungen und die hohen Liquiditätsvorteile, die daraus resultieren.

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