Bietungsbürgschaften
Wenn ein öffentlicher Auftrag, z.B. ein
Bauauftrag, von einem Unternehmen oder einer Behörde vergeben wird,
muss (im Gegensatz zu privaten Aufträgen) immer ein
Ausschreibungs- verfahren durchgeführt werden. Um sicher zu gehen,
dass die Angebotskonditionen bei tatsächlicher Auftragserteilung
stabil bleiben und keine Mehrkosten für sie entstehen, verlangen
Auftraggeber regelmäßig eine sogenannte Bietungsbürgschaft
von Auftragnehmern für die Dauer der Ausschreibung (ca. drei bis
sechs Monate). Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass eine Bietungsbürgschaft
auch dann haftet, wenn der Auftragnehmer, der letztendlich den
Zuschlag erhalten hat, keine Vertragserfüllungsbürgschaft
anbieten kann. Somit tritt an die Stelle der geschuldeten, aber
nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft die Bietungsbürgschaft
mit einer Bürgschaftssumme von bis zu fünf Prozent des
Auftragswertes.
Bietungsbürgschaften können sowohl im Rahmen einer Kautionsversicherung als auch im Rahmen eines Avalkredits abgeschlossen werden. Für die Bietungsbürgschaft als Kautionsversicherung können verschiedene Argumente herangezogen werden. Besonders zentral sind die (wenn überhaupt) geringen Sicherheitsforderungen und die hohen Liquiditätsvorteile, die daraus resultieren.
Bürgschaften Experten
Gehören auch Sie zu den Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren
zur Auftragserteilung beteiligen und benötigen Sie deshalb eine Bietungsbürgschaft
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Sie gerne.
