Bankbürgschaft Definition
Bei einer Bankbürgschaft (Bankaval,
Avalkredit) haftet ein Kreditinstitut (Bürge) gegenüber einem
Gläubiger eines Dritten (Schuldner) für die Erfüllung der
Verbindlichkeit des Dritten (Schuld). Die Bank Bürgschaft bildet
ein Teilgebiet des Bankgeschäftes, welches dem Kreditwesengesetz (§ 1 Nr. 8
KWG) untergeordnet ist. Für die Bankbürgschaft gelten
weiterhin das bürgerliche Gesetz (§§ 765
bis 778
BGB) sowie das Handelsgesetz (§§ 349 bis 351 HGB).
Bankbürgschaft vs. Bürgschaftsversicherung
Wenn von Ihnen als Unternehmer aufgrund eines
großen Auftragsvolumens Sicherheiten in Form einer Bürgschaft verlangt
werden, stehen Sie vor der Wahl zwischen Bankbürgschaft und
Bürgschaftsversicherung
(Kautionsversicherung)?
Wir empfehlen ganz klar die Bürgschaftsversicherung. Denn Banken
sind aufgrund der immer härteren Kreditvergaberichtlinien (in
Betracht von Basel III und verschärften Ratings) dazu gezwungen,
von ihren Kunden selbst für die klassischen Bankbürgschaften
hohe Gebühren und Sicherheiten zu verlangen. Ein weiterer
wesentlicher Nachteil einer Bank Bürgschaft liegt in der starken
Belastung der Gesamtkreditlinie bei Ihrer Sparkasse oder Hausbank,
wodurch sich Ihre Gesamtkonditionen und Ihre finanziellen
Freiheiten erheblich verschlechtern.
Bürgschaften Experten
Genießen Sie deshalb die vielen Vorteile einer
Bürgschaftsversicherung und lassen Sie sich beim Vergleich und
Abschluss einer individuell passenden Kautionsversicherung von uns
als Spezialisten
unabhängig und kostenlos beraten. Wir freuen uns über Ihre
Kontaktaufnahme.
