Anzahlungsbürgschaften

Pinnadel In einigen gewerblichen und industriellen Branchen, insbesondere dem Baugewerbe, ist es üblich, dass der Auftraggeber eine Voraus- bzw. Anzahlung an den Auftragnehmer leistet, damit gewisse Kosten (z.B. für die Materialbeschaffung) bereits im Voraus abgedeckt sind. Die meisten Unternehmen sind auf diese finanziellen Mittel stark angewiesen. Allerdings stehen viele Auftraggeber einer Voraus- bzw. Anzahlung nicht selten etwas kritisch gegenüber. Sie bestehen gemäß ihres VOB/B-Rechtes (§ 16, Nr. 2) auf eine sogenannte Anzahlungsbürgschaft bzw. Vorauszahlungsbürgschaft, mit der ihre Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen den Auftragnehmer verbürgt werden. Die Anzahlungsbürgschaft bietet dem Auftraggeber somit die Sicherheit, dass vorgestreckte Beträge nicht einfach verloren gehen, falls der Auftragnehmer aufgrund von Insolvenz weder dazu in der Lage ist, zustehende Arbeitsleistungen tatsächlich zu erbringen (Herstellungsanspruch) noch vorgestreckte Beträge zurückzuerstatten (Rückzahlungsanspruch).

Anzahlungsbürgschaften können entweder bei einer Versicherung (Kautionsversicherung) oder bei einem Kreditinstitut (Avalkredit) abgeschlossen werden. Für die Anzahlungsbürgschaft bei einer Versicherung sprechen viele Argumente. Besonders überzeugend sind die (wenn überhaupt) geringen Sicherheitsforderungen und die daraus resultierenden hohen Liquiditätsvorteile.

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