Hausbau als Beispiel für Vorauszahlungsbürgschaft

Vorauszahlungsbürgschaften sind besonders für kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau sowie aus dem Baugewerbe prädestiniert. Ein anderer Begriff, der synonym verwendet wird, ist „Anzahlungsbürgschaft“. Doch was ist unter einer Vorauszahlungsbürgschaft bzw. Anzahlungsbürgschaft eigentlich zu verstehen?

Beispiel für eine Vorauszahlungsbürgschaft

Am besten lässt sich das Versicherungsprodukt „Vorauszahlungsbürgschaft“ an einem Beispiel erklären:

Unternehmen A, das Stahlrohre herstellt, benötigt zur Produktion eine spezielle Ziehanlage für das Ziehen von Rohren. Die Anfertigung der Anlage wird bei Unternehmen B in Auftrag gegeben. Da es sich um eine Spezialanfertigung handelt, sind die Produktionskosten für die Anlage entsprechend hoch. Unternehmen B verlangt deshalb von Unternehmen A eine Vorauszahlung. Was aber geschieht mit dieser Vorauszahlung, wenn Unternehmen B nicht das gewünschte Produkt liefert oder sich mit dem Auftrag gar übernommen hat und in die Insolvenz rutscht?

Damit die Vorauszahlung in solch einem Fall nicht zum finanziellen Verlust für Unternehmen A wird, fordert es eine Absicherung seiner Vorauszahlung. Unternehmen B kommt diesem Sicherheitsbedürfnis mit einer sogenannten Vorauszahlungsbürgschaft nach. Sie stellt sicher, dass Unternehmen A seine Vorauszahlung zurückerstattet bekommt, wenn der Auftrag von Unternehmen B nicht oder nur unzureichend erfüllt wird.

Auftraggeber, Auftragnehmer und der Bürge

Bezüglich des obigen Beispiels stellt Unternehmen A den Auftraggeber bzw. Kunden und Unternehmen B den Auftragnehmer dar. Die Absicherung der finanziellen Vorleistung des Kunden – sofern verlangt – ist folglich immer Aufgabe des Auftragnehmers.

Um die Vorauszahlung des Kunden selbst abzusichern, müsste der Auftragnehmer einen finanziellen Betrag in Höhe der Vorauszahlung zurückhalten. In der Praxis ist dies aufgrund der hohen finanziellen Belastung de facto nie der Fall. Der Auftragnehmer bemüht sich stattdessen um einen Dritten, der für ihn bürgt, wenn er den Auftrag nicht wunschgemäß erfüllen kann.

Als Bürgen bieten sich entweder Banken an, die dann einen Kredit vergeben, oder aber Versicherungsunternehmen. Aus langjähriger Erfahrung können wir eindeutig sagen, dass eine Vorauszahlungsbürgschaft von Versicherungsunternehmen die empfehlenswertere Lösung ist. Der Auftragnehmer kann auf diese Weise seine Liquidität steigern und zugleich die Kreditlinie bei seiner Hausbank entlasten. Eine gute Bonität ist allerdings Voraussetzung.

Die Vorauszahlungsbürgschaft als Bestandteil der Kautionsversicherung

Die Vorauszahlungsbürgschaft stellt nur eine von mehreren Bürgschaftsarten dar. Zusammengefasst werden sie alle unter dem Begriff ‚Kautionsversicherung‘, sofern der Bürge ein Versicherungsunternehmen ist. Die Bürgschaft ist dann auch ein kein Kredit, sondern ein Versicherungsprodukt mit bestimmten Rahmenbedingungen und fälligen Versicherungsbeiträgen. Man spricht hier auch von einer „Versicherung für fremde Rechnungen“.

Alles unter einem Dach: Der Bürgschaftsrahmen

In der Praxis ist der häufigste Fall, dass der Auftragnehmer die Kautionsversicherung nicht nur für eine einzelne Vorauszahlungsbürgschaft abschließt. Vielmehr wird ein Bürgschaftsrahmen vereinbart, der bis zum Maximalbetrag variabel ausgenutzt werden kann.

Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden ist dabei zugleich auch die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft. Alle Bürgschaften dürfen in ihrer Summe den Bürgschaftsrahmen nicht überschreiten, ansonsten müsste dieser nach oben angepasst werden.

Für den Auftragnehmer bietet der Bürgschaftsrahmen den Vorteil, dass er lediglich eine Versicherung für verschieden viele Vorauszahlungsbürgschaften abschließt. Da der Rahmen bei erfolgreicher Auftragserfüllung auch wieder entlastet wird, ist die Ausschöpfung des Rahmen ständig in Bewegung.

Fazit: Vorauszahlungsbürgschaften sind das Mittel der Wahl bei Auftragnehmern

Vorauszahlungsbürgschaften sind vor allem für Auftragnehmer, die im Maschinen- und Anlagenbau bzw. in der Baubranche tätig sind, das Mittel der Wahl, um die Vorauszahlung des Kunden abzusichern. Das Risiko wird dabei entweder von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen getragen, das für den Auftragnehmer bürgt.

Erfahrungsgemäß ist ein Versicherungsunternehmen und damit eine Kautionsversicherung die wesentlich bessere Entscheidung, da der finanzielle Spielraum für den Auftragnehmer nicht nur gewahrt bleibt, sondern sogar vergrößert wird. Die Versicherung muss zudem nur einmal abgeschlossen werden, da innerhalb des festgelegten Bürgschaftsrahmens beliebig viele Einzelbürgschaften gestellt werden können.