Vorauszahlungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft

Ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorauszahlung vereinbart, so steht der erstmaligen Zahlung noch keine Arbeitsleistung gegenüber. Der Auftraggeber läuft also Gefahr, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers Geld zu verlieren, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Er muss also fürchten, weder einen Herstellungsanspruch noch einen Rückzahlungsanspruch geltend machen zu können.

Durch die Vorauszahlungsbürgschaft oder auch Anzahlungsbürgschaft genannt gewährleistet ein Bürge, dass zumindest die Rückerstattung der Vorauszahlung abgesichert ist.

Vielfach Verwendung finden Anzahlungsbürgschaften im Maschinenbau.

Durch unserer Zusammenarbeit mit allen deutschen Bürgschaftsversicherern können wir für Sie eine optimale Lösung erarbeiten, gerne stehen wir Ihnen für ein Angebot telefonisch unter 05492/98603 oder per Kontaktformular zur Verfügung.

 
Bürgschaften Sitemap