Vertragserfüllungsbürgschaft –Vergleiche

Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft steht eine dritte Partei dafür ein, dass der Auftragnehmer alle vertraglich geregelten Pflichten erfüllt. Dadurch ist der Auftraggeber nicht nur abgesichert, dass die Vertragspflichten vom Auftragnehmer erfüllt werden, er ist außerdem sicher vor Schäden, die durch Insolvenz des Auftragnehmers entstanden sind.

Die Bürgen sind in der Regel Banken oder Kreditversicherungen. Wobei die Banken oft höhere Sicherheiten forden, als Versicherungsgeber. Bürgschaften von Personen, die in das Unternehmen des Auftragnehmers eingebunden sind oder in anderen Abhängikeitsverhältnissen von diesem stehen sind untauglich. Bei einer Insolvenz oder anderen Vertragserfüllungskomplikationen, wären sie mitbetroffen.

Im Bauwesen müssen Vertragserfüllungsbürgschaften grundsätzlich individuell vereinbart werden und dürfen nicht Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Üblicherweise werden die Vertragserfüllungsbürgschaften nicht in der vollen Auftragssumme erstellt, sondern betragen ca. 10-25% des Auftragsvolumens.

Bei der Wahl des Anbieters für die Bürgschaft zwischen Bank, Sparkasse und Versicherung sollte man neben den Kosten der Bürgschaft auch immer die Sicherheiten die für den Bürgschaftsgeber zu stellen sind betrachten. Bei Bürgschaften über Versicherungen bietet es sich an gleich einen Rahmen zu vereinbaren der für Vertragserfüllungsbürgschaften zur Verfügung steht. Sehr oft steht dieser Bürgschaftsrahmen auch noch zusätzlich für Gewährleistungsbürgschaften zur Verfügung.

Für einen Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 05492/98603 oder per Kontaktformular zur Verfügung.

 
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