Rekultivierungsbürgschaften
Wenn ein Unternehmen z.B. aus der
Bergbaubranche Rohstoffe abbauen möchte, benötigt es von
verschiedenen Behörden Genehmigungen. Mit diesen Genehmigungen sind
jeweils bestimmte Verpflichtungen verbunden, wozu auch die
Rekultivierung zählt. Unter Rekultivierung versteht man eine
Wiederherstellung des Ausgangszustandes vor der Ausbeutung der
Flächen, also eine Auffüllung der (Kies-) Gruben und eine
Neubepflanzung der Böden. Als Sicherheit, dass dieser
Rekultivierungspflicht, die einen erheblichen Zeit- und
Kostenaufwand bedeutet, nachgekommen wird, dient den Behörden eine
sogenannte Rekultivierungsbürgschaft. Da solche Rekultivierungsbürgschaften
in der Regel lange Laufzeiten besitzen, werden sie mit einer
Kündigungsklausel versehen. Eine Rekultivierungsbürgschaft
lässt sich somit mit einer Bürgschaft nach dem
Bundesimmissionsgesetz vergleichen.
Bürgschaften Experten
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