Rekultivierungsbürgschaften

Pinnadel Wenn ein Unternehmen z.B. aus der Bergbaubranche Rohstoffe abbauen möchte, benötigt es von verschiedenen Behörden Genehmigungen. Mit diesen Genehmigungen sind jeweils bestimmte Verpflichtungen verbunden, wozu auch die Rekultivierung zählt. Unter Rekultivierung versteht man eine Wiederherstellung des Ausgangszustandes vor der Ausbeutung der Flächen, also eine Auffüllung der (Kies-) Gruben und eine Neubepflanzung der Böden. Als Sicherheit, dass dieser Rekultivierungspflicht, die einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet, nachgekommen wird, dient den Behörden eine sogenannte Rekultivierungsbürgschaft. Da solche Rekultivierungsbürgschaften in der Regel lange Laufzeiten besitzen, werden sie mit einer Kündigungsklausel versehen. Eine Rekultivierungsbürgschaft lässt sich somit mit einer Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsgesetz vergleichen.

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