Kreditversicherungen
Der Begriff „Kreditversicherung“
lässt sich durch den Umstand herleiten, dass zwischen der
Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung durch den
Auftragnehmer und der Bezahlung durch den Auftraggeber ein mehr
oder weniger großer zeitlicher Abstand liegt (meist ca. 30 bis 180
Tage). Das liefernde bzw. dienstleistende Unternehmen gewährt somit
einen Kredit bis zur endgültigen Bezahlung. Demnach ist hier
weniger die Kautionsversicherung, sondern vielmehr die Warenkreditversicherung
als Versicherung des Lieferantenkredites gemeint, bei welcher der
Versicherungsnehmer der Begünstigte im Schadensfall ist. Weitere
spezielle Kreditversicherungen sind die Investitionsgüter-Kreditversicherung
und die Exportkreditversicherung.
In Anbetracht dessen, dass sich die Lieferantenkredite in Deutschland auf mehrere Hundertmilliarden Euro belaufen, ist die Relevanz einer Kreditversicherung für Unternehmen als besonders hoch einzuschätzen. Demnach stellt sich nur noch die Frage, welche Versicherungsgesellschaft zur individuellen Ausgangslage passt und dabei das beste Preis-Leistung-Verhältnis bietet.
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