Gewährleistungsbürgschaften
Gewährleistungsbürgschaften werden sehr oft eingesetzt zur Absicherung des Auftraggebers für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Gewährleistungen.
Typische Beispiele wo diese Bürgschaften Einsatz finden ist der Bereich Handwerk. Viele Auftraggeber vereinbaren mit ihren Auftragnehmern, das die für der Erfüllung möglicher Ansprüche aus Gewährleistungsverpflichtungen Sicherheiten zu stellen sind sei es auf Basis der VOB oder nach BGB. In der Regel sind das 5 % des Auftragvolumens. Sehr oft ist auch in den Bauverträgen vereinbart, dass der Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt von 5 % bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehält, ablösbar über eine Gewährleistungsbürgschaft.
Hier wird deutlich wie wichtig das Instrument Gewährleistungsbürgschaft ist. Kann der Auftragnehmer diese Bürgschaft nicht erbringen, wartet er für den gesamten Gewährleistungszeitraum (in der Regel 4-5 Jahre) auf die fehlenden 5 % seines Auftragvolumens.
Sinnvoll ist es daher den Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft einzutauschen.
Wichtig sind natürlich auch die Bedingungen unter welchen der Auftragnehmer vom Bürgschaftsanbieter(Bank, Sparkasse oder Versicherer) diese Bürgschaften erhält.
Wesentliche Bestandteile die hier zu prüfen sind:
- Kosten der Bürgschaft p.a.
- Wieviele Sicherheiten müssen für die Bürgschaft gestellt werden
- Kostet die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde eine zusätzlichen Betrag.
Als Versicherungsmakler mit einem Schwerpunkt in der Bürgschaftsversicherung vergleichen wir die Angebote der verschiedenen Angebote und erarbeiten invdiduelle Lösungen.
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Gründe für Gewährleistungsbürgschaften